Belästigung: Moser will keine Lex Maurer

Josef Moser.
Josef Moser. (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
  • Drucken

Recht. Mögliche Gesetzeslücke soll aber im Rahmen der Taskforce überprüft werden.

Wien. Er sei gegen eine Anlassgesetzgesetzgebung. Aber „es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss“. Das erklärte Justizminister Josef Moser am Mittwoch nach dem Ministerrat zum Fall der früheren Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer.

Die laufende Taskforce zum Thema Strafrecht solle untersuchen, welche Möglichkeiten es gebe, sich legal gegen Cybermobbing zu wehren, meinte Moser. Man müsse aber sorgsam sein, weil man das Versenden von nicht öffentlichen Nachrichten nicht so leicht unter gerichtliche Strafbarkeit stellen könne.

Maurer war am Dienstag (nicht rechtskräftig) wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie hatte sexuell belästigende Nachrichten eines Mannes publik gemacht, aber nicht beweisen können, dass die vom Computer seines Biergeschäfts verschickten Nachrichten auch wirklich vom Inhaber des Geschäfts kamen. Maurer hatte den Mann öffentlich benannt. Das Urteil hat eine breite Diskussion über die Frage, wie sich Frauen gegen sexuelle Belästigung wehren können, ausgelöst.

Eine nur an den Adressaten verschickte belästigende Nachricht ist in vielen Fällen nicht gerichtlich strafbar. Man könnte die Person aber möglicherweise – je nach Landesverwaltungsrecht – wegen Ehrenkränkung belangen.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die die Taskforce leitet, versprach, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen wolle. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PROZESS GEGEN SIGRID MAURER WEGEN UeBLER NACHREDE
Bierwirt-Prozess

Bierwirt zieht Privatanklage zurück, Sigrid Maurer freigesprochen

Der Prozess gegen die grüne Klubchefin ist nach zweieinhalb Jahren zu Ende. Der Lokalbetreiber muss nun die gesamten Prozesskosten tragen. Detail am Rande: "Willi" erschien diesmal.
Bierwirt-Prozess

Finale im Prozess gegen Sigrid Maurer

Am Mittwoch soll das „Bierlokal“-Urteil ergehen.
Klubobfrau Sigrid Maurer und Anwältin Maria Windhager
Teilerfolg

Maurer durfte Craftbeer-Shop-Betreiber beschimpfen

Das Bezirksgericht Josefstadt wies die Unterlassungsklage des Betreibers eines Craftbeer-Shops ab. Dieser hatte Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer geklagt.
PROZESS GEGEN SIGRID MAURER WEGEN UeBLER NACHREDE
Bierwirt-Prozess

Maurer-Prozess vertagt, weil "Willi" fehlte

Im Prozess wegen übler Nachrede, den der Betreiber eines Craft Beer-Lokals gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer angestrengt hat, sollte am Montag der angebliche Verfasser der prozessgegenständlichen obszönen Facebook-Botschaften aussagen. Doch der meldete sich krank.
Sigrid Maurer (l.) kam mit Anwältin Maria Windhager zum Prozess. Privatankläger L., begleitet von Anwalt Adrian Eugen Hollaender (r.), machte Aufnahmen.
Gericht

Maurer-Prozess: Wo bleibt „Willi“?

Der Craft Beer Shop-Inhaber, der die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer wegen übler Nachrede anklagte, zauberte kurz vor Prozessende eine angebliche Schlüsselfigur herbei.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.