Recht. Mögliche Gesetzeslücke soll aber im Rahmen der Taskforce überprüft werden.
Wien. Er sei gegen eine Anlassgesetzgesetzgebung. Aber „es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss“. Das erklärte Justizminister Josef Moser am Mittwoch nach dem Ministerrat zum Fall der früheren Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer.
Die laufende Taskforce zum Thema Strafrecht solle untersuchen, welche Möglichkeiten es gebe, sich legal gegen Cybermobbing zu wehren, meinte Moser. Man müsse aber sorgsam sein, weil man das Versenden von nicht öffentlichen Nachrichten nicht so leicht unter gerichtliche Strafbarkeit stellen könne.
Maurer war am Dienstag (nicht rechtskräftig) wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie hatte sexuell belästigende Nachrichten eines Mannes publik gemacht, aber nicht beweisen können, dass die vom Computer seines Biergeschäfts verschickten Nachrichten auch wirklich vom Inhaber des Geschäfts kamen. Maurer hatte den Mann öffentlich benannt. Das Urteil hat eine breite Diskussion über die Frage, wie sich Frauen gegen sexuelle Belästigung wehren können, ausgelöst.
Eine nur an den Adressaten verschickte belästigende Nachricht ist in vielen Fällen nicht gerichtlich strafbar. Man könnte die Person aber möglicherweise – je nach Landesverwaltungsrecht – wegen Ehrenkränkung belangen.
Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die die Taskforce leitet, versprach, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen wolle. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2018)