Erzwingt Kaiser Gespräche mit Bund über Kassenfusion?

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Die Kärntner Landesregierung befürchtet, dass das türkis-blaue Sozialversicherungsgesetz zu Mehrkosten und Nachteilen in der Gesundheitsversorgung führen könnte.

Es ist eines der Prestigeprojekte der türkis-blauen Regierung: die Sozialversicherungsreform. Aus 21 Sozialversicherungsanstalten sollen bekanntlich fünf werden, mehrere Millionen Euro dadurch eingespart werden. Die Skepsis seitens der Opposition ist beträchtlich. Doch nicht nur im Hohen Haus sorgten die Pläne für heftige Debatten, auch im südlichsten Bundesland lösen sie nun Kritik aus. Wie die "Kleine Zeitung" am Dienstag berichtet, befürchten Kärntens Fachabteilungen massive Nachteile sowie "millionenschwere Verluste" durch das geplante Sozialversicherungs-Organisationsgesetz.

Gewarnt wird laut Bericht etwa davor, dass der bisher vorgesehene finanzielle Ausgleich zwischen schwachen und starken Länderkassen wegfalle. Das hohe Niveau der Krankenversorgung in Kärnten sei dadurch gefährdet. Die Rechnung dahinter: Die Kärntner Gebietskrankenkasse sei aufgrund des hohen Anteils an Pensionisten und Ausgleichsbeziehern strukturell benachteiligt, beziehe sie doch ein Viertel ihres Gesamtbudgets über diesen Leistungsausgleich. Das werde durch das geplante Gesetz "infrage gestellt", schreiben die Experten. Regionale Projekte wie den Sucht- und Drogenambulanzen stünden vor der Einstellung.

Die Zentralisierung der Beschaffung durch die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird ebenfalls beanstandet. Die Kärntner Kasse stehe mit zahlreichen Unternehmen in Geschäftsbeziehung, 25 Millionen Euro erhalte die regionale Wirtschaft, allen voran Bandagisten. "Diese würden nicht mehr zum Zug kommen, da aufgrund des Auftragsvolumens sogar europaweit ausgeschrieben werden muss", warnt die Landesregierung von Peter Kaiser (SPÖ).

Letzterer, so berichtet die "Kleine Zeitung", habe vor, den sogenannten "Konsultationsmechanismus" auszulösen. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Abstimmung von Gesetzesvorhaben und Verordnungen insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Der Mechanismus beinhaltet etwa wechselseitige Informationspflichten mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Bund, Länder und Gemeinde- oder Städtebund können in einem solchen Fall Verhandlungen über die Finanzierung in einem Konsultationsgremium verlangen. Eben das, so heißt es in dem Bericht, habe Kaiser nun vor.

>>> Zum Bericht der "Kleinen Zeitung"

(Red.)

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