BVT: Anwalt Lansky verweigert die Aussage - Beugestrafe möglich

Im U-Ausschuss wurden die ersten Hauptbelastungszeugen vernommen.
Im U-Ausschuss wurden die ersten Hauptbelastungszeugen vernommen.(c) APA/HANS PUNZ
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Eine Zeugin traf den Innenminister, ein Zeuge kennt Udo Landbauer – beide wollen keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen das BVT erhoben haben. Staranwalt Lansky entschloss sich zu schweigen.

Wien. Es war bisher einer der spannendsten Tage im BVT-U-Ausschuss. Von fragwürdigen Zeugen, einem Treffen mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) – und warum alle Parteien (bis auf die FPÖ) angesichts der Zeugenaussagen durchaus baff waren.

Fragwürdige Kronzeugen

Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen die Aussagen von vier Zeugen für die Hausdurchsuchung im Februar 2018 ausschlaggebend gewesen sein. Die zwei wichtigsten Zeugen wurden Dienstag vorgeladen.

Zeugin P. war die erste, die bei der WKStA aussagte. Die Psychologin bekam 2015 im BVT einen nicht ausgeschrieben Posten. P. ist Tochter eines ehemaligen niederösterreichischen ÖVP-Landesrates. Die guten Kontakte zu Ex-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sollen ihr ins BVT geholfen haben. Sie bekam dort eine Stelle, nachdem sie und ihr Mann aus Asien zurückgekehrt waren. Herr P. war dort Botschafter und zuvor für unterschiedliche ÖVP-Politiker tätig. Die einst schwarze Familie P. hat nun die Farbe gewechselt: Herr P. ist heute Generalsekretär im Außenministerium. Frau P. ist derzeit karenziert.

Die Aussagen des zweiten Zeugen wurden mit Spannung erwartet. W. war Leiter der größten Abteilung im BVT, er hat in seiner Aussage etliche Vorwürfe erhoben und Gerüchte zu Protokoll gegeben.

Kickl empfängt eine Zeugin

Die Frage der Gewaltentrennung ist in der BVT-Causa zentral. Kritisiert wird etwa, warum Mitarbeiter aus Kickls Kabinett aktiv Zeugen an die WKStA herangeführt haben; warum ein Kabinettsmitarbeiter bei Zeugenbefragungen dabei war und warum sich Generalsekretär Peter Goldgruber an die WKStA wandte. Innenminister Kickl hat trotz mehrerer Sondersitzungen und Anfragen nicht erwähnt, Zeugen getroffen zu haben. Die Zeugenaussagen (und eine Neos-Anfragebeantwortung) ergaben aber am Dienstag, dass Zeugin P. einen Termin bei ihm hatte, bevor sie bei der WKStA aussagte. Das Gespräch habe nur wenige Minuten gedauert, danach übernahm Goldgruber.

Von Gerüchten und Wahrheiten

Die Befragung der Zeugin P. sorgte für Gelächter und Kopfschütteln – ihre Aussagen waren widersprüchlich und wirr. U-Ausschussleiterin Doris Bures griff mehrfach ein und maßregelte die Zeugin, die ihrerseits Abgeordnete angriff. P. sprach von großen Missständen im BVT, die sie dann nicht benennen konnte. Sie sprach von Mobbing – führte als Beispiel an, dass sie den ganzen Tag Radio Niederösterreich hören musste. Sie sprach von Sicherheitsproblemen – nannte etwa die schlechten Englischkenntnisse ihres Vorgesetzten als ein solches. „Da waren wir einmal essen und er hat Rehfleisch Bambi-Meat genannt“, sagte sie brüskiert. Wer nicht gut Englisch könne, könnte auch nicht bei einem Nachrichtendienst arbeiten, befand sie. P. war damals übrigens Praktikantin.

Auf die Frage, welche ihrer Vorwürfe ihrer Meinung nach eigentlich strafrechtlich relevant waren, sagte sie „keine“. Es seien in erster Linie Gerüchte, die sie eben gehört und später zu Protokoll gegeben habe. „Warum sagen Sie unter Wahrheitspflicht Gerüchte aus?“, fragte die ÖVP-Abgeordnete Gabriela Schwarz. „Weil ich sie eben gehört habe“, antwortete P. Alle Parteien waren nach der Vernehmung von P. einigermaßen baff.

Der ÖVP-Abgeordnete Werner Amon kritisierte den Innenminister: „Dass es ein Treffen gegeben hat, hat eine neue Qualität.“ Die Glaubhaftigkeit der Zeugin P. stellte er massiv infrage: „Das, was wir hier in zwei bis drei Stunden erkannt haben, hätte der Staatsanwaltschaft auch auffallen müssen.“

Von Problemen, die keiner sieht

Beide Hauptbelastungszeugen sagten aus, eigentlich keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen das BVT zu sehen und erhoben zu haben. Weiss selbst ist Jurist. Es ist Aufgabe der WKStA, die strafrechtliche Relevanz zu beurteilen – aber offen bleibt: Warum macht man eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft, wenn kein Missstand gesehen wird?

Das Trauma der FPÖ

Udo Landbauer ist eine große Nachwuchshoffnung in der FPÖ – und fiel als Spitzenkandidat kurz vor der Landtagswahl in Niederösterreich im Jänner 2018 tief. Grund dafür ist ein Nationalsozialismus-verherrlichendes Liederbuch, das in Landbauers Burschenschaft aufgetaucht ist. Er musste zurücktreten, mittlerweile sind die Ermittlungen eingestellt. Viele in der FPÖ sind überzeugt, dass das Liederbuch aus dem BVT an Medien gespielt wurde – nach Informationen der „Presse“ stimmt das nicht. Grund dafür sind wohl auch W.s Aussagen, der eben genau diesen Zusammenhang zwischen Causa Landbauer und BVT in den Raum stellt. Er sei „erstaunt“ gewesen, dass es aufgetaucht ist, sagte er. Dienstag gab er zu Protokoll, dass er Landbauer seit zwei Jahren kenne. Ob er ihm den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass die Liederbuch-Informationen aus dem BVT gegangen sind, blieb offen.

Ws Aussagen waren oft widersprüchlich, was Orte, Gesprächsinhalte oder Kontakte zu Zeugen oder Kickls Kabinett betraf. Er wurde mehrfach gefragt, ob er Schreiber des ominösen Konvoluts mit Vorwürfen gegen BVT- und BMI-Mitarbeiter ist. Er stritt das vehement ab.

Kafkaeske Verschwiegenheit

Anwalt Gabriel Lansky war der letzte Zeuge am Dienstag. Er wirft dem BVT vor, ihn betreffende Daten nicht gelöscht zu haben. Er wollte sie verschwinden lassen. Grotesker Weise liegen genau diese nun dem U-Ausschuss und somit allen Parteien vor. Lansky entschlug sich bei fast allen Fragen: Er gab an, sich als Anwalt selbst und seine Firma zu vertreten. Und weil für ihn das Anwaltsgeheimnis gelte (und er sich als Geschäftsführer seiner Kanzlei nicht davon entbunden hatte) sei es ihm leider nicht möglich zu antworten.

Ob er nun mit einer Beugestrafe "bedroht" wird, muss Bures nach Beratung mit dem Verfahrensrichter entscheiden. Sollte sich Bures dazu entscheiden, eine Beugestrafe zu beantragten, müsste ein entsprechender Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gestellt werden, der dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden soll. Allzu schmerzhaft wäre die Buße für den gut situierten Anwalt wohl nicht. Als Maximalwert sind 1000 Euro vorgesehen. Alternative: Lansky könnte auch eine weiteres Mal in den U-Ausschuss geladen werden. 

Die Fraktionen werden voraussichtlich morgen, Mittwoch, nach den Befragungen in der Sache beraten und möglicherweise auch bereits eine Entscheidung fällen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2018)

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