Die Indexierung der Familienbeihilfe soll am Mittwoch das Parlament passieren. Eltern mit Kindern im Osten der EU werden deutlich schlechtergestellt. Das Gesetz birgt einigen Zündstoff.
Wien. Am Mittwoch soll das Gesetz über die Indexierung der Familienbeihilfe das Parlament passieren. Die Familienbeihilfe wird für im Ausland lebende Kinder von in Österreich arbeitenden Menschen an die Kaufkraft in dem Land, in dem ihre Kinder leben, angepasst. Beschäftigen dürfte es die Regierung noch länger: Die EU-Kommission geht davon aus, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz im Überblick.
1 Wer ist von der Indexierung der Familienbeihilfe betroffen?
Es gibt aktuell rund 150.000 Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten und Steuern zahlen, die aber selbst im Ausland leben. Ab 1. Jänner werden die Familienbeihilfe, die 114 bis 165,1 Euro monatlich beträgt, und der Kinderabsetzbetrag von 58,4 Euro an die Lebenskosten vor Ort angepasst. Aktuell bekommt man für ein bis zu drei Jahre altes Kind 172,4 Euro im Monat (mit Absetzbetrag). Für ein Kind in Ungarn sind es künftig 96,89 Euro, in der Slowakei 110,51 und in Rumänien 84,99 Euro. Für Kinder in den Niederlanden steigt die Beihilfe auf 180 Euro.