Alternativmedizin: Ärzte als Wunderheiler?

Homöopathische Globuli wird es auch weiterhin nicht auf Krankenkassenkosten geben.
Homöopathische Globuli wird es auch weiterhin nicht auf Krankenkassenkosten geben. (c) Michèle Constantini/picturedesk.com
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Ein Gesetzesentwurf definiert Homöopathie, Akupunktur oder Traditionelle Chinesische Medizin als ärztliche Aufgabe. Damit sollen „Wunderheiler“ zurückgedrängt werden.

Wien. Für die Neos ist es „verantwortungslos und nicht nachvollziehbar“, die Ärztekammer begrüßt es: Die Regierung will das Ärztegesetz dahingehend ändern, dass zum Berufsbild des Arztes künftig auch die Anwendung alternativ- und komplementärmedizinischer Heilverfahren gehört. Was sich damit ändert:

1 Dürfen Ärzte jetzt Alternativmedizin anwenden?

Einen „bedenklichen Freibrief für die Anwendung esoterischer Verfahren durch Ärzte“ nennt Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker den Gesetzesentwurf. Doch das durften Ärzte auch bisher schon. Die Ärztekammer bietet eigene Zusatzausbildungen an, die Alternativmedizin ist auch für Ärzte außerhalb des Kassensystems weit verbreitet. 6700 Ärzte haben eines der Ärztekammer-Diplome – etwa für Homöopathie – erworben, 3500 Ärzte sind Mitglieder in diversen alternativmedizinischen Ärztegesellschaften. Für Ärzte ändert sich mit der Gesetzesänderung daher wenig. Loacker bemängelt aber die Signalwirkung: Alternativmedizin bekomme einen viel höheren Status.

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