Kassenreform mit kleinen Korrekturen

Die SPÖ-Vertreter können in den Gremien nicht überstimmt werden.

Wien. Die Reform der Sozialversicherungsanstalten kommt heute in den Ministerrat – und zwar trotz aller Proteste weitgehend so wie von der Koalition ursprünglich geplant. Statt 21 wird es künftig nur noch fünf Versicherungsträger geben, die Gebietskrankenkassen fusionieren zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Krankenkassen und Arbeitnehmervertreter hatten aus zwei Gründen heftige Kritik am Reformvorhaben geübt: Erstens, weil künftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Gremien paritätisch besetzen. Das sei verfassungswidrig, weil mit dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht vereinbar. Und zweitens, weil die Finanz die Beiträge prüfen und einheben soll. Auch das sei ureigenste Aufgabe einer Selbstverwaltung.

Der Verfassungsjurist Bernd Raschauer widerspricht den vorgebrachten Bedenken: Schon bisher seien auch Arbeitgeber in den Gremien gewesen, eine paritätische Besetzung sei innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers. Immerhin wurde in dem Bereich im Gesetzesentwurf eine wesentliche Korrektur vorgenommen: Bei wichtigen Entscheidungen muss es künftig eine „qualifizierte Mehrheit“ geben: Da muss dann nicht nur der Verwaltungsrat als oberstes Gremium zustimmen, sondern innerhalb des Verwaltungsrats sowohl die Dienstgeber- als auch die Dienstnehmerkurie. Realpolitisch heißt das: Die ÖVP-Arbeitgeber können nicht mit Hilfe der ÖVP-Arbeitnehmer im Alleingang Entscheidungen treffen.

Bei der Prüfung und Einhebung der Beiträge wurde präzisiert: Dies macht zwar wie geplant die Finanz, aber im Auftrag der Sozialversicherung, die weiterhin die Oberhoheit hat, die Bescheide ausstellt und Prüfungen in Einzelfällen verlangen kann. Das letzte Wort hat damit die Sozialversicherung und damit sei die Sache auch verfassungskonform, so die Initiatoren.

Auch auf die Kritik des Rechnungshofs haben die Beamten in Sozialministerium und Bundeskanzleramt reagiert: Der Rechnungshof hatte bemängelt, dass das medial verbreitete Einsparungsziel von einer Milliarde Euro in den Erklärungen zum Gesetz nicht aufscheint und auch nicht nachvollziehbar ist. Diese Erklärung soll nun nachgeliefert werden - allerdings auch diesmal nicht in Form einer detaillierten in Zahlen gegossenen Aufschlüsselung, sondern als verbale Erklärung: Die Zusammenlegung und Vereinfachung der Strukturen biete der Selbstverwaltung die Möglichkeit, Effizienzen zu heben, wobei die Milliarde eine vorsichtige Schätzung sei. (maf)

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