Forderung: Ärzte über 70 sollen weiterarbeiten

Der Ärztemangel droht sich mit kommendem Jahr zu verschärfen.
Der Ärztemangel droht sich mit kommendem Jahr zu verschärfen. (c) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Mit Jahreswechsel verlieren alle Ärzte, die älter als 70 Jahre sind, ihren Kassenvertrag. Das führe zu einem „großen Versorgungsproblem“, warnt die Kammer.

Wien. Der Ärztemangel droht sich mit kommendem Jahr zu verschärfen. Denn mit 2019 werden, wie die Ärztekammer warnt, zehn Prozent aller Haus- und Fachärzte mit Kassenvertrag in Pension geschickt werden. Dann gilt nämlich die Altersgrenze von 70 Jahren. Die wurde vor zehn Jahren mit einer Übergangsfrist gesetzlich beschlossen.

„Da kommt jetzt ein großes Versorgungsproblem auf unsere Patientinnen und Patienten zu – und wir Ärzte sehen das mit großer Besorgnis“, sagt Helga Azem, Vertreterin der Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer, im ORF-Radio. Schon jetzt würden Kassenstellen häufig nicht nachbesetzt werden können. Zudem würden die über 70-jährigen Ärzte mit Jahresbeginn ihren Vertrag verlieren. Das seien österreichweit vier bis fünf Prozent der Ärzte. Dazu kommen jene Ärzte, die im Laufe des Jahres 2019 die Altersgrenze überschreiten, und das seien noch einmal sechs bis sieben Prozent der praktischen wie auch der Fachärzte. Insgesamt würden also zehn Prozent und mehr wegfallen.

Das Problem gebe es, wie die Ärztekammer sagt, in allen Bundesländern. Besonders hart würde die Regelung aber Wien treffen. Auch in Salzburg, Tirol, Kärnten und der Steiermark erwarte man erhebliche Schwierigkeiten. Deshalb fordert die Ärztekammer Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auf zu handeln. Sie soll die Regelung, dass die Ärzte mit 70 ihren Kassenvertrag verlieren, aufheben. Das sei im Sinne der Patienten. „Der Handlungsbedarf seitens der Politik ist äußerst dringend“, so die Ärztevertreterin. Deutschland sei hier einen Schritt voraus. Dort wurde die 70-Jahre-Grenze schon 2009 abgeschafft.

Die Gesundheitsministerin hält davon wenig: „Für die Vergabe von Planstellen sind die regionalen Ärztekammern und Gebietskrankenkassen zuständig.“ Außerdem könnten Verträge, „sollte es zu einem Engpass kommen“, verlängert werden. Grundsätzlich müsse man aber „darauf achten, dass die jungen Ärzte zu Kassenstellen kommen und nicht ins Ausland abwandern“, so Beate Hartinger-Klein. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.