Oberösterreich führt "Gelbe Karte" für Finanzverfehlungen ein

Symbolbild: Gelbe Karte
Symbolbild: Gelbe Karteimago/Pressefoto Baumann
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Das Land Oberösterreich hat seine Gemeindeprüfung neu aufgestellt. Eine eigene Prüfergruppe soll pro Jahr 40 Kommunen unter die Lupe nehmen.

Nach Kritik des Landesrechnungshofs an der laxen Gemeindeaufsicht des Landes hat Oberösterreich seine Gemeindeprüfung neu aufgestellt. Eine eigene Prüfergruppe soll pro Jahr 40 Kommunen unter die Lupe nehmen. Neu ist die "bescheidmäßige Belehrung" in Form einer Gelben Karte bei Verfehlungen. Im November soll der Landtag zudem eine Gemeindeordnungsnovelle beschließen.

Ins Rollen kam der Stein als der neue Bürgermeister von St. Wolfgang bei seinem Amtsantritt Mängel bei knapp 1000 Bauakten aus den vergangenen 20 Jahren entdeckte. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass es bei mehreren Gemeinden Einmischungen von teils nicht zuständigen Politikern und Änderungen bzw. Streichungen in Prüfungsberichten gegeben habe - meist bei ÖVP-Gemeinden. Er kam zu dem Schluss, dass der Wille zur Kontrolle gefehlt habe. Daher wurde nun die Gemeindeprüfung novelliert.

Bisher haben sowohl bei den Bezirkshauptmannschaften als auch in der Direktion Inneres und Kommunales Mitarbeiter die Kontrolle neben anderen Tätigkeiten erledigt. Nun gibt es zehn vollbeschäftigte Prüfer, aufgeteilt auf vier Bezirkshauptmannschaften. Dass sie weiterhin weisungsgebunden sind, verteidigte der für die Gemeindeprüfung zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) in einer Pressekonferenz am Dienstag mit dem Argument, es würde sonst ja keinen Sinn machen, dass es einen eigenen Prüfungslandesrat gebe.

Belehrung in Bescheidform, neue Fristen

Neu ist eine Belehrung in Form eines Bescheids, wenn Gesetze bzw. Verordnungen verletzt oder der eigene Wirkungsbereich überschritten wurde. Nach dieser "Gelben Karte" geht der Gesetzgeber davon aus, dass erneute Rechtsverstöße wissentlich erfolgt sind und daher Amtsmissrauch darstellen, für den eine Anzeigepflicht besteht. Zudem legt ein eigener Fristenlauf fest, wer wann über Aufsichtsbeschwerden, Prüfberichte etc. informiert werden muss. Damit soll gewährleistet sein, dass "nichts in der Schublade verschwindet", so Podgorschek, denn alle Fraktionen im Gemeinderat müssen informiert werden und Berichte dem Prüfungsausschuss zugewiesen werden. Der Landesrat ist überzeugt, dass eine Verschleppung von Missständen künftig nicht mehr möglich sein werde. Allerdings werden keine anonymen Aufsichtsbeschwerden behandelt, erläuterte ÖVP-Gemeindelandesrat Max Hiegelsberger.

Außerdem soll der Landtag im November auch eine Gemeindeordnungs-Novelle beschließen. Sie sieht vor, dass die Zahl der Gemeinderäte ab der Kommunalwahl 2021 reduziert wird - von landesweit derzeit 9.369 sollen 564 wegfallen. Die Anforderungen an Amtsleiter in großen Gemeinden steigen, und es soll nur mehr hauptberufliche Bürgermeister geben. Neu ist auch, dass Gemeinderatssitzungen via Livestream ins Internet übertragen werden dürfen.

Für SPÖ-Klubvorsitzenden Christian Makor haben Podgorschek und Hiegelsberger "die Chance für eine unabhängige Gemeindeprüfung vertan". Denn die politische Abhängigkeit der Prüfer bleibe bestehen. Die gesetzliche Verankerung von Aufsichtsbeschwerden und die bescheidmäßigen Belehrungen begrüßt er hingegen. Die geplante Verkleinerung der Gemeinderäte werde die SPÖ allerdings ablehnen, "weil es für Minderheiten dadurch immer schwerer wird, ihre Kontrollfunktionen in den Gemeinden auszuüben", so Makor.

(APA)

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