Liste Pilz bringt Strafanzeige gegen ÖVP und FPÖ ein

Maria Stern und Peter Pilz
Maria Stern und Peter Pilz(c) Roland Schlager, APA
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"Unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache hat die Unverschämtheit in der Politik eine neue Dimension erreicht", kritisiert Listengründer Peter Pilz.

Die Parteichefin der Liste Pilz, Maria Stern, sowie Listengründer Peter Pilz haben am Dienstag zu einer Pressekonferenz mit dem Titel "Durch Gesetzesbruch an die Macht. Schummel-Wahlkampfkosten – Kurz und Strache: ein Fall für den Staatsanwalt" geladen. Dabei gaben sie bekannt, die Regierungsparteien wegen deren massiver Wahlkampfkostenüberschreitung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angezeigt zu haben.

Der Verdacht laute auf Förderungsmissbrauch bzw. Untreue, sagten Stern und Pilz. Die von der SPÖ forcierte Verschärfung des Parteiengesetzes unterstützt die Liste, will aber noch strengere Strafen.

Dass die ÖVP 13 Millionen Euro, die FPÖ 10,7 Millionen Euro im Nationalratswahlkampf 2017 ausgegeben hat, zeigt für Pilz, dass den beiden Parteien "gesetzliche Bestimmungen im Grunde 'Blunzn' sind". Die Höchstgrenze laut Parteiengesetz liegt (seit der Valorisierung im April 2018) bei knapp 7,4 Millionen Euro. "Unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache hat die Unverschämtheit in der Politik eine neue Dimension erreicht", konstatierte Pilz.

Forderung: Zehn Prozent zu viel - 200 Prozent bezahlen

Förderungsmissbrauch wäre es laut Pilz, der sich auf eine Einschätzung des Rechtsanwaltsbüros "Soyer Kier Stuefer" beruft, weil die beiden Parteien kaum aus Spendengeldern, sondern vor allem aus der öffentlichen Parteienfinanzierung dotiert seien. Hätten die Organe der Parteien von den Überschreitungen nichts gewusst, dann bestehe der Verdacht der Untreue, und zwar gegen die beiden damaligen Parteimanager und nunmehrigen Minister Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Herbert Kickl (FPÖ).

Den Antrag der SPÖ für schärfere Sanktionen im Parteiengesetz will die Liste Pilz unterstützten, allerdings nur, wenn bei den Sanktionen nochmals nachgeschärft wird. Ab zehn Prozent Überschreitung müsse es 200 Prozent des Überschreitungsbetrags als Strafe geben, bei mehr als 25 Prozent dann 200 Prozent der gesamten Wahlkampfkosten, so die Forderung.

(APA/Red.)

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