Patientenanwälte: "Sozialversicherung gehört den Menschen"

Symbolbild: Patienten in einem Wartezimmer
Symbolbild: Patienten in einem Wartezimmer(c) Clemens Fabry (Presse)
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Die Patientenanwälte richten eine Resolution an die Regierung. Drin fordern sie, die geplante Schwächung des Hauptverbandes zurückzunehmen und pochen auf einen Dialog.

Vor Beginn des Sozialausschusses mit einem Expertenhearing zur Sozialversicherungsreform haben die Patientenanwälte am Mittwoch heftige Kritik an den Plänen der Regierung geübt. In einer Resolution fordern sie Regierung und Parlament auf, die geplante Schwächung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zurückzunehmen und diesen stattdessen zu stärken. Außerdem verlangen die Patientenanwälte, die Reduktion der Personalressourcen des Hauptverbandes zurückzunehmen. Weiters wünschen sie sich, alle im Gesundheits- und Sozialsystem relevanten Stakeholder zu einem Dialog über die Zukunft des Gesundheits- und Sozialsystems einzuladen.

Nach den Plänen der Regierung soll der Vorsitz im Hauptverband unter den Chefs der künftig fünf Sozialversicherungsträger rotieren und zahlreiche Abteilungen des Hauptverbandes sowie deren Mitarbeiter sollen auf die einzelnen Träger aufgeteilt werden.

Warnung vor "Interessenskollisionen"

Durch das "betriebswirtschaftlich unsinnige Rotationsprinzip" und die Aufteilung der Ressourcen werde die Vertretung der Interessen der Versicherten geschwächt, schreiben die Patientenanwälte dazu in ihrer Resolution. "Die Wahrnehmung von gesamthaften Aufgaben durch einzelne Versicherungsträger führt notwendigerweise zu Interessenskollisionen, einer Schwächung des Gesamtsystems und einem Auseinanderdriften des Leistungsrechts in Richtung Drei-Klassen-Medizin. Nur eine stabile Selbstverwaltung und ein starker Hauptverband garantieren eine wirksame Vertretung der Versicherten und sind für Politik, Vertragspartner und andere Stakeholder ein kontinuierlicher, konstruktiver, kompetenter Partner."

Die Patientenanwälte halten fest: "Die Sozialversicherung gehört den Menschen. Eine Reform muss Nutzen stiften." Am Ende einer Reform müsse eine Verbesserung der Leistungen und der Servicedimension erzielt werden. Das Handeln der Institutionen solle wirksamer und effizienter werden. "Der vorgelegte Ministerialentwurf schlägt aber den gegenteiligen Weg ein."

(APA)

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