FPÖ droht mit "streng geheimen" Sitzungen im BVT-U-Ausschuss

BVT-U-AUSSCHUSS
BVT-U-AUSSCHUSS(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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FPÖ-Fraktionsführer Hans-Jörg Jenewein überlegt, nicht öffentliche U-Ausschusssitzungen künftig in einer höheren Sicherheitsstufe abhalten zu lassen. Grund: Berichte über Aussagen einer Auskunftsperson aus einer solchen Sitzung.

Nachdem im BVT-Untersuchungsausschuss erstmals Informationen aus einer vertraulichen Sitzung öffentlich geworden sind, droht die FPÖ mit Konsequenzen. Fraktionschef Hans-Jörg Jenewein fordert "klare Worte" von Ausschussobfrau Doris Bures (SPÖ). Andernfalls will Jenewein die nicht öffentlichen Sitzungen künftig als "streng geheim" einstufen - womit beim Bruch der Vertraulichkeit Haftstrafen drohen.

>> Ministerium vs. Parlament: Küssel-Vertrauer im BVT-Ausschuss

Stein des Anstoßes ist für den FPÖ-Fraktionschef, dass Informationen aus dem vertraulichen Teil der Befragung von BVT-Vizechef Wolfgang Fasching öffentlich geworden sind. Fasching hatte ausgesagt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zwei verdeckte Ermittler abziehen musste, weil deren Enttarnung befürchtet worden war, nachdem ihre Namen in Unterlagen des Ausschusses aufgetaucht waren.

FPÖ will Sitzungen in abhörsicherem Raum

"Für mich ist damit eine rote Linie überschritten worden", sagt Jenewein. Er fordert nun "ein klares Wort" von der Zweiten Nationalratspräsidentin Bures, die als Ausschussvorsitzende für die Einhaltung der Verfahrensregeln zuständig sei.

Sollte das nicht erfolgen, will Jenewein "den Weg des Konsenses verlassen" und künftig in allen nicht öffentlichen Befragungen aus streng geheimen Unterlagen zitieren. Damit müssten dann auch die entsprechenden Sitzungen als "streng geheim" eingestuft werden, sagt Jenewein - womit der Bruch der Vertraulichkeit mit Haft und nicht bloß Ordnungsruf oder Geldbußen bestraft würde. "Offenbar ist es nicht anders möglich, dass man die selbst auferlegten Regeln der Verfahrensordnung einhält", meint Jenewein. Außerdem müssten die Sitzungen dann im abhörsicheren Raum unter der Parlamentsrampe stattfinden.

Laut Informationsordnung des Parlaments drohen bei Veröffentlichung von geheimen oder streng geheimen Informationen, "deren Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, die öffentliche Sicherheit, die Strafrechtspflege, die umfassende Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen" bis zu drei Jahre Haft. Medien können laut den 2014 beschlossenen Regeln für die bloße Veröffentlichung dieser Informationen nicht belangt werden - wohl aber für die Anstiftung zum Bruch der Informationssicherheit.

(APA)

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