Die FPÖ will das Verbot notfalls auch ohne Opposition beschließen. Bei Verstößen sollen die Eltern innerhalb von vier Schultagen zu einem Gespräch vorgeladen werden. Bei weiteren Übertretungen werden die Erziehungsberechtigten zur Kasse gebeten.
Die FPÖ will ein Kopftuchverbot an Volksschulen "mit oder ohne Opposition" beschließen. Um vor allem die SPÖ und Neos noch von der Maßnahme zu überzeugen - beide bekundeten, grundsätzlich gesprächsbereit zu sein, warnen aber vor einer "Husch-Pfusch"-Gesetzgebung ohne Gesamtkonzept zur Lösung der Integrationsfrage -, hat der freiheitliche Klubobmann Walter Rosenkranz der Opposition am Dienstag einen Entwurf des Initiativantrags von FPÖ und ÖVP übermittelt.
"Ich biete der SPÖ an, den Antrag in aller Ruhe zu prüfen und doch die Zustimmung zu einer Verfassungsmehrheit zu geben. Das reflexartige Nein von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner zum Kopftuchverbot in Volksschulen - ohne den Antrag zu kennen - hat mich doch sehr erstaunt. Ich möchte daher der SPÖ nochmals die Gelegenheit geben, ihre Entscheidung zu überdenken", sagte Rosenkranz.
Verhandlungen über Integrationspaket ausgeschlossen
"Hier geht es um einen Schutz von Mädchen bis zum zehnten Lebensjahr vor einer Frühsexualisierung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPÖ nicht bereit ist, mitzuhelfen, dass Kinder frei und ohne Zwänge aufwachsen können", führte Rosenkranz weiter aus. Verhandlungen über ein von der SPÖ gefordertes Integrationspaket schloss Rosenkranz indes aus. "Hier geht es um eine ganz klare Maßnahme zum Schutz von Kindern und die werden wir umsetzen - mit oder ohne Opposition."
Der Initiativantrag wird laut FPÖ am Donnerstag im Plenum eingebracht, damit die Opposition ausreichend Zeit zur Prüfung hat. Konkret geht es um eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes.
In der von der Regierung vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung, die einer Zweidrittelmehrheit und damit der Zustimmung von SPÖ oder Neos bedarf, heißt es in Paragraf 43: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau."
Gespräch mit Eltern binnen vier Tagen
Bei Verstößen sollen die Eltern innerhalb von maximal vier Schultagen zu einem Gespräch in die Schule vorgeladen werden und über ihre Verantwortung aufgeklärt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Bei weiteren und nachhaltigen Übertretungen des Verbots kann die Bezirksverwaltungsbehörde dann (gegen die Erziehungsberechtigten) eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängen, heißt es im Regierungsentwurf. Die Bestimmung beruhe auf einer sorgfältigen Grundrechtsabwägung, wobei die Rechte des Kindes im Vordergrund stehen, begründen ÖVP und FPÖ ihre Initiative.
(APA/Red.)