Türkis-Blau lehnt "Tauschhandel" bei Kopftuchverbot ab

Symbolbild: Kopftuch in der Schule
Symbolbild: Kopftuch in der Schuleimago/epd
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Bei dem Kopftuchverbot in der Volksschule gehe es um den Schutz von Kindern vor einer "Frühsexualisierung", betont Vizekanzler Strache. Die Opposition will über ein Gesamtpaket verhandeln.

Die Regierung wird das geplante Kopftuchverbot in Volksschulen wohl ohne die Stimmen von SPÖ und Neos und damit nur als einfaches und nicht als Verfassungsgesetz beschließen. Vertreter von ÖVP und FPÖ lehnten am Rande des Ministerrats am Mittwoch die von den Oppositionsparteien geforderten Verhandlungen über Integrationsmaßnahmen ab.

"Wir lassen uns nicht auf einen Tauschhandel ein", sagte Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Man "lade" die Opposition aber ein, dem vorliegenden Gesetzestext zuzustimmen, ergänzte er.

Strache: "Es geht nicht, um friss Vogel oder stirb"

Vizekanzler FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach davon, dass man die Oppositionsparteien "zu Gesprächen einladen werde" und er sich einen Beschluss "auf möglichst breiter Basis" wünsche. Man werde das aber nicht mit etwas anderem verknüpfen. "Es geht nicht, um friss Vogel oder stirb", sondern um den Schutz von kleinen Kindern vor einer "Frühsexualisierung", so Strache.

Auf die Frage, worüber man dann überhaupt mit der Opposition reden wolle, antwortete ÖVP-Klubobmann: "Über den Gesetzestext."

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Auch Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) lehnte eine Junktimierung des Kopftuchverbots mit anderen Materien ab. Die diesbezüglichen Forderungen der Opposition seien nicht "ganz nachvollziehbar". Es gebe bereits viele Integrationsmaßnahmen. "Man muss das Rad nicht neu erfinden", sagte Faßmann vor dem Ministerrat am Mittwoch.

Einfachgesetz von Aufhebung bedroht

Das Kopftuchverbot wäre als Einfachgesetz eine Regelung nach dem "Prinzip des legislativen Risikos". Denn: Sie wäre verfassungsrechtlich "in hohem Maße anfechtbar", meint der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Verfassungsjurist Theo Öhlinger geht zwar "eher" davon aus, dass die Regelung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) hielte. Sicher sei das aber nicht.

Wobei die Verfassungsrechtler unterschiedliche Gründe für eine mögliche Aufhebung nannten: Für Öhlinger ist die verfassungsrechtliche Absicherung nicht etwa deshalb geboten, weil die Religionsfreiheit betroffen wäre - denn auch die Religionen hätten sich an die allgemeinen Gesetze zu halten. Er sieht das Problem vielmehr darin, dass für einen Teil der schulrechtlichen Bestimmungen das Erfordernis der Zwei-Drittel-Mehrheit vorgeschrieben ist. Dazu zählen Angelegenheiten, die das Verhältnis von Schule und Kirchen betreffen. Das wäre aus Öhlingers Sicht zwar beim Kopftuchverbot nicht der Fall, weil das eigentlich eine "innere Ordnungsfrage" wäre. Aber das Erfordernis der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit werde in der Praxis sehr weit ausgelegt. Wie der VfGH - würde er angerufen - diese Frage beurteilen würde, könne man nicht vorhersagen, auch eine Aufhebung wäre durchaus denkbar.

Funk sieht hingegen sehr wohl die Frage der Religionsfreiheit berührt. Auch, wenn man auf Sozialverträglichkeit abstelle, stehe sehr wohl die Religion, konkret der Islam, im Hintergrund. Wie etwa schon bei der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland sieht Funk hier eine "Grenztestung" nach dem "Prinzip des legislativen Risikos".

Auf einen Blick

ÖVP und FPÖ planen ein Kopftuchverbot an Volksschulen. Bei Verstößen sollen die Eltern innerhalb von maximal vier Schultagen zu einem Gespräch in die Schule vorgeladen werden und über ihre Verantwortung aufgeklärt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Bei weiteren und nachhaltigen Übertretungen des Verbots kann die Bezirksverwaltungsbehörde dann (gegen die Erziehungsberechtigten) eine Geldstrafe von bis zu 440 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängen, heißt es im Regierungsentwurf. Die Bestimmung beruhe auf einer sorgfältigen Grundrechtsabwägung, wobei die Rechte des Kindes im Vordergrund stehen, begründen ÖVP und FPÖ ihre Initiative.

(APA/Red.)

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