BVT-U-Ausschuss: Amon fordert Prüfung möglicher Suspendierung von Goldberger

Anwalt Meinhard Novak, WKStA- Staatsanwältin Ursula Schmudermayer
Anwalt Meinhard Novak, WKStA- Staatsanwältin Ursula Schmudermayer APA/HANS PUNZ
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Nachlese Erst kam Justizminister Moser, dann Staatsanwältin Schmudermayer. ÖVP-Fraktionschef Amon schoss indes scharf in Richtung Innenressort und regte die vorläufige Suspendierung von Generalsekretär Goldgruber an.

Nachdem er sich gestern bei der Befragung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im U-Ausschuss zur Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionbekämpfung (BVT) zurückgehalten hatte, schoss ÖVP-Fraktionschef Werner Amon heute wieder scharf in Richtung Innenressort. Er regte die vorläufige Suspendierung von Generalsekretär Peter Goldgruber an.

Basis für diesen Wunsch waren an sich eher unspektakuläre Aussagen von Justizminister Josef Moser (ÖVP) im Ausschuss. Dieser berichtete davon, dass es diverse Angezeigte, Verdächtige und Beschuldigte in der Causa BVT gebe, darunter eben Kickls Generalsekreät Goldgruber. Dieser wird als Verdächtiger geführt. Innenminister Kickl sei offenbar nur teilweise über die Vorgänge in der BVT-Affäre informiert worden, meinte Amon und regte auch deshalb eine vorläufige Suspendierung an.

Die in Korneuburg anhängigen Verfahren, die eigentlich schon lange bekannt sind, waren dann auch bei der zweiten Auskunftsperson im Ausschuss ein zentrales Thema. Denn Staatsanwältin Ursula Schmudermayer, die "die Ehre" hatte, zum dritten Mal befragt zu werden, wollte sich erstmals nicht zu allen Dingen äußern - der Grund: Auch sie wird in Korneuburg als Verdächtige geführt, unter anderem wegen falscher Aussage vor dem U-Ausschuss. Deshalb wollte die zuständige Staatsanwältin nichts zu den Themenkomplexen sagen, zu denen sie bereits befragt worden war.

Das gefiel zwar weder den Abgeordneten noch dem Verfahrensrichter, aber an sich blieb Schmudermayer bei ihrer Position. Wenige Angaben machte sie dennoch nicht. So gab sie etwa zu Protokoll, dass Goldgruber inhaltlich gesagt habe, den Auftrag zu haben, "aufzuräumen". Wörtliches Protokoll sei das aber keines gewesen.

Moser vermied Kritik

Nicht besonders ertragreich war auch die Befragung von Justizminister Moser, der freilich mit der Sache auch allenfalls am Rande zu tun hatte. Der Ressortchef vermied Vorwürfe sowohl gegen die Staatsanwaltschaft als auch gegen das Innenressort.

Immerhin blieb er bei seiner schon länger bekannten Position, wonach man bei heiklen Causen künftig eine andere Vorgangsweise wählen sollte. So hielte er es für "zweckmäßig", wenn bei Ermittlungen gegen Einrichtungen von besonderem Interesse die Oberstaatsanwaltschaft eingebunden wird. In diesem Fall sei dies nicht geschehen, weil es das Gesetz auch nicht vorsehe. Journalrichter sollten Mosers Vorstellung nach künftig schriftlich informiert werden, was in der Causa BVT ja vor der Genehmigung der Hausdurchsuchung nicht geschehen war.

Von einem Ermittlungsdruck in der Affäre geht Moser aus. Sonst hätte es wohl nicht ein Ersuchen für eine Hausdurchsuchung spät Abends gegeben. Vor allem der engste Mitarbeiter von Goldgruber, Udo Lett, soll ja auch Druck gemacht haben, Suspendierungen auszusprechen. Ein entsprechende Vorgangsweise sieht auch der Minister nicht als alltäglich an.

>> BVT-U-Ausschuss: Was war, was kommt

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