Mindestsicherung: Die Reform im Detail

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Asylberechtigte erhalten künftig 300 Euro weniger, Behinderte und Alleinerzieherinnen dafür mehr. Und auf das Vermögen wird weiterhin zugegriffen - was künftig vielleicht auch Langzeitarbeitslose trifft.

Wien. Die umstrittene Reform der Mindestsicherung hat die nächste Hürde genommen und wird heute in den Ministerrat eingebracht. Die Koalition einigte sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein Modell, das im Kern Kürzungen für Migranten und kinderreiche Familien vorsieht. Die Lösung im Detail:

Bundeseinheitlich

Die Mindestsicherung ist Ländersache, das soll sie im Vollzug auch bleiben. Der Bund wird den Ländern mit der neuen Regelung aber einen engen Rahmen vorgeben. Von der Höhe her orientiert sich die Mindestsicherung an der Mindestpension: Es gibt 863 Euro im Monat – allerdings zwölfmal im Jahr, während die Pension 14-mal ausbezahlt wird. Für die Länder gilt: Dieser Betrag ist die Höchstgrenze, sie dürfen weniger auszahlen, aber nicht mehr. Spielraum haben die Länder bei den Wohnkosten: Wo das Wohnen teuer ist, können sie für nachgewiesene Kosten einen zusätzlichen Wohnkostenzuschuss gewähren. Außerdem können sie in Härtefällen - etwa bei einer kaputten Waschmaschine - zusätzliche Sachleistungen ausbezahlen. Die Länder müssen sich an die Vorgaben halten, ansonsten würden sie verfassungswidrig handeln. Darüber müsste dann der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Kürzung für Asylberechtigte

Für die türkis-blaue Koalition ist das der Kernpunkt der Reform: Um „Zuwanderung ins Sozialsystem“ zu verhindern, sollen Asylberechtigte deutlich weniger bekommen. Dem steht allerdings das EU-Recht entgegen, das gleiche Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge vorschreibt. Erste Versuche der Länder Niederösterreich und Oberösterreich, in dem Bereich zu kürzen, wurden vom Verfassungsgerichtshof bzw. vom EuGH bereits gekippt. Die Koalition versucht nun eine verfassungskonforme Lösung, indem sie die volle Mindestsicherung an Sprachkenntnisse bzw. an den Pflichtschulabschluss koppelt. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt 300 Euro weniger. Damit sind Flüchtlinge zwar formal nicht diskriminiert, in der Praxis trifft es aber genau diese Gruppe. Ob das verfassungsrechtlich hält, ist offen.

(c) Die Presse

Sind auch Österreicher von der Kürzung betroffen?

Geplant ist das nicht. Zwar gibt es auch viele Österreicher, die keinen Pflichtschulabschluss haben, doch die müssen kein Sprachzertifikat vorlegen, sondern ihre Sprachkenntnisse durch Vorsprache am Sozialamt glaubhaft machen.

Deckel für Familien

Auch der Deckel von 1500 Euro für Familien ist in Niederösterreich vom Verfassungsgerichtshof als nicht sachgerecht gekippt worden. Die Koalition versucht nun, einen flexibleren Deckel einzuziehen: Während es derzeit für jedes Kind einen Fixbetrag gibt, bekommt man künftig für das erste Kind 215 Euro, für das zweite 129 und ab dem dritten Kind nur noch 43 Euro zusätzlich. Damit gibt es beispielsweise für eine Familie mit vier Kindern statt bisher 2227 nur noch 1640 Euro.

Wartefrist für Ausländer

Anerkannte Flüchtlinge erhalten sofort eine - wenn auch eingeschränkte - Mindestsicherung. Für andere Ausländer, egal, ob EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige, gilt dagegen eine fünfjährige Wartefrist. Eine Ausnahme gibt es nur für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen: Sie können auf die Mindestsicherung "aufstocken". Diese Regelung ist auch EU-rechtlich zulässig.

Wer mehr bekommt

Zwei Gruppen sollen von der neuen Regelung profitieren: Behinderte bekommen künftig einen Bonus von 155 Euro. Und Alleinerzieherinnen erhalten einen Zuschlag, der ebenfalls degressiv gestaffelt ist: Für das erste Kind gibt es 100 Euro, ab dem vierten Kind sind es 25 Euro.

Zugriff aufs Vermögen

Das war bis zuletzt der strittigste Punkt in den Verhandlungen: Wer Mindestsicherung beantragt, muss Vermögen über 5200 Euro verwerten. Die FPÖ wollte diesen Zugriff auf Sparbuch und Eigenheim abschaffen, konnte sich aber nicht gegen die ÖVP durchsetzen. Den Ausschlag sollen die Länder gegeben haben: Sie befürchteten einen Ansturm auf die Mindestsicherung und dass diese auch von Personen in Anspruch genommen wird, für die dieses soziale Netz nicht gedacht war. Damit muss Geldvermögen weiterhin verwertet werden, für das Eigenheim gilt eine andere Regelung: Da kann sich das Land ein Pfandrecht sichern. Bisher gab es da eine Schonfrist von sechs Monaten, die wird jetzt auf drei Jahre verlängert.

Notstandshilfe

Brisant ist der Vermögenszugriff in Kombination mit einem weiteren Reformprojekt der Koalition: der Reform des Arbeitslosengeldes. Wenn – wie geplant – die Notstandshilfe abgeschafft wird, bleibt vielen Langzeitarbeitslosen als letztes soziales Netz nur noch die Mindestsicherung. Und damit würde auch diese Personengruppe ihr Erspartes und ihr Eigenheim verlieren. Vizekanzler Heinz-Christian Strache versuchte am Dienstag zu beruhigen: „Die Notstandshilfe bleibt.“ Doch das scheint in der Koalition noch nicht ausgemacht zu sein. Von ÖVP-Seite heißt es, es bleibe beim Plan, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu verschmelzen. Und Details dieses neuen Arbeitslosengeldes seien noch nicht ausverhandelt. Das stehe erst nächstes Jahr auf der Agenda. Offen ist damit vor allem die Frage: Kann die Notstandshilfe wie bisher zeitlich unbefristet bezogen werden oder wird die Bezugsdauer begrenzt. Das würde vor allem zwei Gruppen treffen, die Probleme am Arbeitsmarkt haben: Ältere Arbeitslose und solche mit Behinderungen oder Krankheiten.

Arbeitsanreiz

Um die Aufnahme einer Beschäftigung aus der Mindestsicherung heraus zu erleichtern, gibt es einen Freibetrag von 35 Prozent des Nettoeinkommens, der zusätzlich zur Mindestsicherung bezogen werden kann. Dies ist allerdings auf zwölf Monate beschränkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2018)

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