Wahlleiter und Vize in zwei steirischen Bezirken angeklagt

Symbolbild: Wahlurne
Symbolbild: Wahlurne(c) Clemens Fabry, Presse
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Es geht um den Verdacht auf rechtswidrige verfrühte Auszählung von Wahlkarten bei der Stichwahl im Mai 2016 sowie um eine falsche Beurkundung des Vorgangs.

Die Bundespräsidentenwahl ist zwar längst geschlagen, wirkt aber weiter an: Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Anklagen gegen Bezirkswahlleiter bzw. Wahlleiter-Stellvertreter von Graz-Umgebung und Südoststeiermark wegen falscher Beurkundung bzw. Beglaubigung im Amt sowie Amtsmissbrauch fertig- und den Betroffenen zugestellt sind. Es geht um den Verdacht auf rechtswidrige verfrühte Auszählung von Wahlkarten bei der Stichwahl im Mai 2016 sowie um eine falsche Beurkundung des Vorgangs.

Im Falle von Südoststeiermark handelt es sich beim behördlichen Wahlleiter um den Bezirkshauptmann, wie Oberstaatsanwältin Silvia Thaller von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag einen Bericht der "Kleinen Zeitung" bestätigte.

Im Falle des Bezirks Leibnitz, wo der Sachverhalt ähnlich gelagert ist, seien zwar die Ermittlungen abgeschlossen, sagte Thaller. Der Verfahrensbericht liege aber noch bei der Oberbehörde. Die Beschuldigten im Falle von Graz-Umgebung und Südoststeiermark haben ab Zustellung der Anklage beim Landesgericht für Strafsachen 14 Tage Zeit zur Stellungnahme, erst dann sind die Anklagen rechtskräftig.

Einstellungen im Fall von Beisitzern und Hilfspersonal

Im Falle des Amtsmissbrauchs-Vorwurfs gegen die Wahlleiter-Stellvertreter seien die Wahlkarten bereits am Wahlsonntag, dem 22. Mai, und nicht wie gesetzlich vorgesehen am darauffolgenden Montag ab 9 Uhr geöffnet, gezählt und ausgewertet worden, ohne dass die vorgesehenen Wahlbeisitzer anwesend gewesen seien. Die Wahlleiter hätten dann falsch beurkundet, dass dies erst am Montag geschehen sei.

Laut WKStA gab es aber auch einige Einstellungen im Falle von Beisitzern und Hilfspersonal. Im Bereich Graz-Umgebung seien dies 18 Einstellungen und Teileinstellungen. In Falle Südoststeiermark gab es 20 Einstellungen bei Beisitzern, Vertrauenspersonen und Hilfskräfte sowie Teileinstellungen.

(APA)

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