Das von Niederösterreichs FPÖ-Landesrat Waldhäusl errichtete Quartier für auffällige Jugendliche muss geräumt werden.
Wien. Ein Baustellenzaun mit Stacheldraht rund um den Eingangsbereich. Ein Verbot, allein das Heim zu verlassen. Es sind Maßnahmen wie diese, die rund um ein neues Quartier für minderjährige Flüchtlinge im niederösterreichischen Drasenhofen für Aufregung sorgten. Gerechtfertigt wurde die Maßnahme vom zuständigen Landesrat Gottfried Waldhäusl damit, dass in dem Quartier verhaltensauffällige jugendliche Asylwerber („notorische Unruhestifter“, so Waldhäusl) untergebracht wurden. Aber reicht das als Begründung oder wird damit gegen die Rechte der Betroffenen verstoßen?
Die Volksanwaltschaft trat bereits auf den Plan, eine Kommission wird nächste Woche das Quartier begutachten. Dabei werde man prüfen, als was das Lager eigentlich genehmigt wurde und ob die kinderrechtlichen Bestimmungen für solche Quartiere eingehalten werden, erklärt Markus Huber, Jurist in der Volksanwaltschaft. Auch die Frage, welche Freizeitaktivitäten es für die Jugendlichen gebe, werde man unter die Lupe nehmen, sagt der Jurist im Gespräch mit der „Presse“. Zuständig für die Überprüfung ist Volksanwalt Günther Kräuter, angeführt wird die entsandte Kommission von Heinz Mayer, dem früheren Dekan der Jus-Fakultät an der Universität Wien. Mit dem Kommissionsbericht will sich die Volksanwaltschaft dann an die niederösterreichische Landesregierung wenden.