FPÖ will 3,4 Millionen Euro Schadenersatz von der Republik

Blick auf die Hofburg
Blick auf die HofburgClemens Fabry, Presse
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"Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache", räumt der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker ein. Dennoch geht die FPÖ diesen Weg. Der Grund: Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl. Die SPÖ kritisiert die blaue "Schamlosigkeit".

Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt nun die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, berichtete die "Kronen Zeitung" am Montag. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

"Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache"

Jetzt klagen die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. "Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben", bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der "Kronen Zeitung". Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.

"Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst", räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, "damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen", sagt Hafenecker.

Er argumentiert die Klage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgebarung rechtlichen Regeln unterworfen, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der Parteivorstand den Beschluss gefasst, zu klagen.

Die Gegenseite lehnt eine solche Klage ab: Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten bei einer solchen Klage einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen, erklärte der Ex-Wahlkampfleiter und Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen", Lothar Lockl.

Peschorn bestätigte Einbringung

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, bestätigte am Montag die Einbringung der Klage durch die FPÖ. "Wir werden alles tun, um die Republik schadlos zu halten", sagte er. Mögliche Ansprüche aus der aufgehobenen Präsidentschaftsstichwahl würden bekanntermaßen bereits seit Längerem geprüft. "Wir achten natürlich darauf, dass keine Verjährungen eintreten."

Am Landesgericht Klagenfurt gab es zur aufgehobenen Wahl bereits einen Prozess. Im Strafverfahren gegen Verantwortliche in Villach, unter ihnen der Villacher Bürgermeister Günter Albel (SPÖ), hatte es keine Privatbeteiligten gegeben - weder die Republik noch die FPÖ. Villach ist einer jener Bezirke, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Die FPÖ hatte sich im Verfahren, das auch FPÖ-Wahlbeisitzer betraf, mit ihren Ansprüchen zunächst angeschlossen, diese aber kurz vor Prozessbeginn kommentarlos zurückgezogen.

SPÖ kritisiert blaue "Schamlosigkeit"

"Es ist eine Schamlosigkeit, in Zeiten von Kürzungen der Mindestsicherung und anderem Sozialabbau, juristische Schritte zu setzen, um die Parteikassen aufzufetten", kritisierte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Montag die Klage der FPÖ. Letztere "lässt jedweden Anstand vermissen". Interessant sei zudem, wer in dieser Causa wen klage: "Klagt der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl den nunmehrigen Innenminister Kickl oder der unterlegene Kandidat und jetzige Verkehrsminister Norbert Hofer den Innenminister? Oder klagen Kickls Nachfolger den früheren Innenminister und nunmehrigen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka?"

Ohne jegliches Verständnis reagierte Neos-Generalsekretär Nick Donig auf die Schadenersatzforderung. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, so Donig in einer Aussendung. "Nicht alles, was rechtlich zu argumentieren ist, ist politisch und moralisch tragbar."

>> zum Bericht der "Kronen Zeitung"

(APA)

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