Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten im Klagsfall einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen, wird argumentiert.
Der Verein "Gemeinsam für Van der Bellen", der die Präsidentschaftskandidatur von Alexander Van der Bellen organisiert hat, lehnt eine Klage gegen die Republik wegen der Unregelmäßigkeiten beim Urnengang 2016 ab. Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten bei einer solchen Klage einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen.
"Wir haben bereits seinerzeit nach Aufhebung der ersten Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung geprüft. Wir sind schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass wir von einem derartigen Schritt aus demokratiepolitischen, moralischen und juristischen Gründen Abstand nehmen. Mit einer derart strittigen Schadenersatzforderung ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit enormen Kosten verbunden. Es geht um Steuergeld. Gerade in Zeiten von Kürzungen und Sparpaketen ist besonders sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen", erläutert der Ex-Wahlkampfleiter und Obmann des Vereins "Gemeinsam für Van der Bellen", Lothar Lockl am Montag.
Auch ein weiterer - demokratiepolitischer - Aspekt spreche gegen einen derartigen Schritt. Wenn die Republik Schadenersatz zahlen muss, müsse sie ihrerseits prüfen, ob nicht Schadenersatzansprüche gegenüber einfachen Wahlbeisitzern einzuleiten wären - also gegenüber Menschen, "deren freiwillige Arbeit eine der zentralen Eckpfeiler demokratischer Wahlen sind". "Dieses Signal möchten wir keinesfalls setzen", so Lockl.
(APA)