BVT: Ermittlungen gegen IT-Chef eingestellt

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++ THEMENBILD ++ BUNDESAMT FUeR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKAeMPFUNG (BVT)APA/GEORG HOCHMUTH
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Der IT-Chef des BVT wurde beschuldigt, Daten illegal kopiert zu haben - die führende Staatsanwältin hatte zuletzt behauptet, die Anschuldigungen hätten sich erhärtet. Nun wurden die Ermittlungen aber eingestellt.

Nachdem die Ermittlungen gegen Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), bereits auf Weisung des Oberlandesgerichtes eingestellt wurden, wurden auch die Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten auf Eis gelegt. Der IT-Chef war des Amtsmissbrauchs beschuldigt worden, weil er Daten illegal kopiert haben soll.

Die führende Staatsanwältin Ursula Schmudermayer von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte zuletzt im U-Ausschuss behauptet, die Vorwürfe gegen H. hätten sich erhärtet. Der IT-Chef hatte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schmudermayer bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt.

Sein Anwalt Volkert Sackmann, der bis vor Kurzem selbst Staatsanwalt war, kritisiert in dem der "Presse" vorliegenden Schreiben, dass Schmudermayers Behauptungen aktenwidrig seien, und "rechtlich falsch". Schmudermayer würde das Objektivitätsgebot verletzen, immerhin habe es mehrere Zeugen gegeben, die seinen Mandanten entlastet hätten - das sei nicht berücksichtigt worden. Weiters: "Wie schon der Beschuldigte Mag. Peter Gridling ein seinem am 4. 10. 2018 eingebrachten Antrag auf Einstellung seitenweise ausführt, gibt es keinen einzigen Zeugen- oder sonstigen Sachbeweis dafür, dass eine illegale Kopie für den Beschuldigten Dr. P. hergestellt worden wäre." 

Von den ursprünglichen Vorwürfen bleibt bisher wenig

Gegen Schmudermayer liegen bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg auch mehrere Anzeigen vor, Ermittlungen wurden eingeleitet. Der Fall wurde ihr bisher aber nicht entzogen. Ins Visier der Staatsanwaltschaft ist übrigens auch der Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber, geraten - gegen ihn wird ebenfalls ermittelt. 

Von den ursprünglich Vorwürfen in der BVT-Causa blieb bisher nicht viel. Es ging in vier Fällen um die Nichtlöschung von Daten, in zwei weiteren wird wegen der Weitergabe von nordkoreanischen Pässen an Südkorea, blieb bisher nicht viel.

Bei dem Vorwurf der angeblichen Nichtlöschung von Daten handelte es sich in erster Linie um Datensätze des Anwalts Gabriel Lansky, gegen den das BVT in der Vergangenheit wegen seiner Kontakte nach Kasachstan ermittelt hatte. Der Untersuchungsausschuss ergab: Es gab nie eine Löschungsanweisung des Gerichts (wie behauptet), insofern konnte auch keiner dagegen verstoßen haben. Schmudermayer gab im U-Ausschuss zu, diese Vorermittlungen vor der Hausdurchsuchung am 28. Februar nicht gemacht zu haben. Die Hausdurchsuchung wurde mittlerweile über weite Teile als unzulässig erklärt - dennoch werden die daraus konfiszierten Daten weiter für Ermittlungen herangezogen. Das Landesgericht Wien hat bis heute nicht entschieden, welche der Berge an Daten nun verwendet werden dürfen und welche nicht. Beschwerden gegen die Mitnahme wurden aber bereits im Frühjahr eingelegt. Auf Anfrage der "Presse" heißt es von dort, dass man nicht sagen könne, wie lange es noch dauern werde, bis eine Entscheidung dazu getroffen werde.

Zufallsfunde

Vier Personen wurden der Nicht-Löschung dieser Daten beschuldigt - in zwei Fällen wurden die Ermittlungen eben schon eingestellt.In zwei weiteren Fällen wurden ursprünglich Ermittlungen eingeleitet, wegen der Weitergabe von nordkoreanischen Passmustern an Südkorea. Auch hier ist strittig, ob das überhaupt ein Vergehen, oder (wie die Beschuldigten behaupten), abgesprochen war. 

Was bisher blieb, sind Zufallsfunde, die es zu klären gibt. So wurden bei dem Beschuldigten P. Listen mit Datensätzen gefunden, deren Herkunft noch nicht ganz klar ist. Außerdem hatte er als geheim klassifizierte Akten bei sich zu Hause, was er nicht dürfte - er sagt, er habe von zu Hause gearbeitet. Zuletzt wurde bekannt, dass gegen einen weiteren Verfassungsschützer Anzeigen wegen Wiederbetätigung eingebracht wurden. Es wurden Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten auf seinem Handy gefunden. Der Beschuldigte gibt an, diese im Internet gefunden zu haben - und als Staatsschützer an Vorgesetzte weitergeleitet zu haben, um diese zu melden.

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