Ehe für alle: Verpartnerung muss nicht gelöst werden, auch "drittes Geschlecht" erfasst

Rome 18 10 2014 Rome s mayor transcribes weddings of gay people that got merrier abroad against the
Rome 18 10 2014 Rome s mayor transcribes weddings of gay people that got merrier abroad against the(c) imago/Insidefoto (imago stock&people)
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Nach der Stadt Wien gibt auch das Innenministerium Leitlinien für Standesämter heraus. Allerdings bleiben Fragen offen, kritisiert die Hauptstadt-Regierung. Klar ist, dass das Geschlecht auch offen gelassen werden kann.

Eine Verpartnerung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern muss nicht aufgelöst werden, bevor ab 1. Jänner 2019 eine Ehe geschlossen wird. Dies hat das Innenministerium, verantwortlich für das Personenstandswesen, nun in einem Infoschreiben an die Länder klargestellt. Unklarheiten bleiben danach aber dennoch, wie die Stadt Wien kritisiert. Wien hatte zuvor einen Leitfaden zur Ehe für alle für die Standesämter veröffentlicht, da es seitens des Bundes keine Durchführungsbestimmungen gegeben hatte.

Ab 1. Jänner 2019 können gleichgeschlechtliche Paare an Österreichs Standesämtern den Bund der Ehe schließen. Verschiedengeschlechtliche Paare wiederum können dann die bisher für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehene Eingetragene Partnerschaft eingehen. Offen war zuletzt aber noch, wie die Standesämter damit umzugehen haben, wenn zwischen Verpartnerung und Ehe gewechselt wird.

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Im Informationsschreiben des Innenministerium heißt es jetzt, dass nach gemeinsamer Ansicht des Innen-sowie des Justizressorts die Bestimmungen bis zu einer allfälligen legistischen Klarstellung verfassungskonform dahingehend interpretiert werden können: "Dass eingetragene Partner miteinander eine Ehe schließen können, ohne dass zuvor ihre Eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss". Ebenso könne ein verheiratetes Paar miteinander eine Eingetragene Partnerschaft begründen, ohne dass zuvor die Ehe aufgelöst werden muss.

Eine solche nachträgliche Eheschließung beziehungsweise Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft hätte zur Folge, dass die zuvor geschlossene Ehe oder Partnerschaft in der neuen Beziehung aufgeht und daher als aufgelöst gilt. Das Innenministerium kündigt in dem Schreiben außerdem an, dass nähere Informationen zur technischen Umsetzung in einem gesonderten Schreiben kommen.

"Reaktion erst nach 382 Tagen"

Aus Wien kommt lautstarke Kritik am Vorgehen von Türkis-Blau. "Wie die Bundesregierung hier mit den Betroffenen umgeht, ist höchstgradig unprofessionell", hieß es aus dem Büro des für Standesämter zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ). Erst 382 Tage nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis reagiere man auf die neue Rechtslage. Wobei man im Rathaus vermutet, dass der Bund auch nur deshalb tätig geworden sei, weil die Stadt am gestrigen Donnerstag in Eigenregie Umsetzungsbestimmungen für die Wiener Standesbeamten veröffentlicht hat.

Unzufrieden ist Wien aber trotz des nun erfolgten Ministeriumsschreibens, da sich dieses nur mit dem Wechsel von Ehe in die Eingetragene Partnerschaft und umgekehrt beschäftigt: "Alle anderen Fälle von binationalen Ehen und unter welchen Voraussetzungen diese geschlossen werden dürfen oder die Frage der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen (im Ausland geschlossenen, Anm.) Ehen wurden schlicht nicht erwähnt." Das sei "dilettantisch" und verunsichere sowohl Standesbeamte als auch jene, die sich 2019 das Ja-Wort geben wollen, ärgert man sich im Hanke-Büro.

Auch "drittes Geschlecht" erfasst

Für Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ist ab 1. Jänner eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden möglich. Die Feststellung, ob eine solche "Variante der Geschlechtsentwicklung" (VdG) vorliegt, muss durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden, teilte die Regierung am Freitag in einer Aussendung mit.

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Der neue alternative Geschlechtseintrag lautet "divers". Der Begriff orientiert sich an einem Vorschlag der Bioethikkommission und wurde auch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Möglichkeit genannt. Dieser hatte im Juni entschieden, dass es noch ein "drittes" Geschlecht geben müsse. Künftig wird es überdies möglich sein, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts vorübergehend offen zu lassen.

(APA)

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