BVT: Lansky ging zu Goldgruber, damit "endlich etwas passiert"

Gabriel Lansky
Gabriel LanskyAPA/HANS PUNZ
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Der Jurist gilt als eine der Schlüsselfiguren der Causa und wurde heute zum zweiten Mal befragt: Er habe bei seiner Sache Aufklärungsinteresse in der Ära des ÖVP-Innenministeriums vermisst.

Nach den Weihnachtsfeiertagen hat am heutigen Dienstag der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wieder seine Arbeit aufgenommen. Und er begann mit einem Wiedersehen: Der Rechtsanwalt Gabriel Lansky war zum zweiten Mal in den Ausschuss geladen. Der Jurist gilt als eine der Schlüsselfiguren der Causa, hatte aber bei seinem ersten Auftritt mit Verweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht zu einem Großteil der Fragen die Auskunft verweigert.

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Am Dienstag kündigte er dann an, sich erneut bei relevanten Punkten entschlagen zu wollen - und antwortete dann ausgewählt auf Fragen der Abgeordneten. Lansky hielt fest, sich ausschließlich wegen "seiner" Sache in die Causa BVT eingebracht zu haben. Zudem verwies er auf die mutmaßlichen "schwarzen Netzwerke", die der U-Ausschuss im Frühling untersuchen will.

Konvolut an Goldgruber, damit "endlich etwas passiert"

Der Wiener Anwalt ist eine nicht unwichtige Person in der Causa um das BVT. Denn zu den Vorwürfen in der Causa gehört, dass das BVT Akten der Kanzlei Lansky nicht gelöscht habe, obwohl dies eigentlich gefordert gewesen sein soll. Der zweite Aspekt, für den Lansky relevant ist: Er selbst übergab dem Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber (er wird nächste Woche zum zweiten Mal befragt werden, Anm.) jenes Konvolut voller Vorwürfe gegen das BVT, das Quell der ganzen Affäre ist; die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte deswegen. Auch die Affäre um die Daten aus Lanskys Kanzlei sei Teil des Konvoluts.

Das Konvolut habe er an Goldgruber übergeben, damit in der Causa "endlich etwas passiert", sagte Lansky den Abgeordneten am Dienstag. Er sei dabei lediglich an "seiner" Sache interessiert gewesen. Ob sein Vertrauen in die WKStA erschüttert sei, wollte Lansky nicht ausführen. Auf Nachfrage meinte er: "Ich hatte das Gefühl, dass unsere Bemühungen als Opfervertreter gegen eine Gummiwand geflogen sind. Alles, was ich in einem Rechtsstaat gewöhnt bin, war hier außer Kraft gesetzt."

"Ich würde es gerne nicht für denkbar halten"

Zu dem Thema, dass er den Eindruck gehabt habe, die Arbeit des BVT gehe langsam vor sich, sagte Lansky lediglich, dass der U-Ausschuss sich ab März diesem Thema ohnehin spezifisch widmen werde: Ab dann geht es um mutmaßliche ÖVP-Netzwerke im Verfassungsschutz. Der Anwalt sprach auch seine Vermutung aus, dass BVT-Mitarbeiter seine E-Mails an Journalisten weitergaben.

Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) fragte Lansky, ob die mutmaßliche Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in der Frage nach den Daten aus seiner Kanzlei mit dem Umstand verbunden sein könnte, dass Wolfgang Brandstetter (ÖVP) damals Justizminister war. "Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwalt Brandstetter der Anwalt von Alijew, also auf der Gegenseite, war", antwortete Lansky. Diese Gegenseite sei "gut vernetzt" gewesen: "Ob im Sommer 2017 besondere Gründe bestanden haben, der Causa nicht näherzutreten? Wird schon möglich sein", meinte der Anwalt. "Ich würde es gerne nicht für denkbar halten", dass ein Minister sein Amt mit dem Zivilberuf verquicke, meinte Lansky.

Keine Beugestrafe für Lansky nach Entschlagung

Lansky hatte zu Beginn seiner Befragung am Dienstag angekündigt, sich erneut bei relevanten Fragen entschlagen zu wollen. Er wolle um zwölf Uhr und damit eineinhalb Stunden nach Beginn seiner Befragung wieder gehen. Tatsächlich war die Befragung um halb zwölf Uhr erledigt.

Eine bei seinem letzten Auftritt angedachte Beugestrafe wurde nun nicht beantragt. Verfahrensrichter Eduard Strauss erklärte das am Dienstag damit, dass Lansky seine Verschwiegenheitspflicht zu Recht in Anspruch genommen habe. "Bei allen Fragen, wo er sich entschlagen hat, hat er sich zu Recht entschlagen", betonte Strauss. Zugleich hielt er fest: Es sei freilich zulässig, Fragen an Lansky zu stellen. Dies deshalb, weil im Untersuchungsausschuss die Regeln des Zivilprozesses gelten. Und in der Zivilprozessordnung ist - im Gegensatz zum Strafprozess - keine generelle Aussageverweigerung vorgesehen. Vielmehr muss die Entschlagung bei jeder Frage einzeln geprüft werden.

IT-Experte erfuhr erst bei Razzia von Razzia

Zweite Auskunftsperson war Dienstag ein IT-Steuerfahnder, der bei der Hausdurchsuchung im BVT beigezogen wurde. Er sagte den Abgeordneten, erst bei der Razzia erfahren zu haben, dass es sich bei dem Auftrag um eine Razzia handle: "Wir haben geglaubt, dass wir uns da treffen, um mit Mitarbeitern dann woanders hinzufahren", sagte Markus P.

Sein Auftrag sei gewesen, sämtliche Datenträger in mehreren Büros mitzunehmen. Das von anderen Auskunftspersonen beschriebene Chaos in einzelnen Büros habe er nicht wahrgenommen. Dass die Staatsanwaltschaft ursprünglich die gesamte Serverlandschaft des BVT mitnehmen wollte, angesichts der Komplexität dann aber davon Abstand nahm, konnte er ebenso wenig bestätigen.

Opposition über Verzögerungstaktik verärgert

Vor Beginn des U-Ausschusses wirkte die Stimmung unter den Abgeordneten angespannt. Der Hintergrund: Die Auskunftspersonen der kommenden beiden Tage wurden jeweils auf Betreiben von ÖVP und FPÖ geladen. Die Auswahl der Zeugen sorge laut SPÖ-Mandatar Jan Krainer nur dafür, dass der Ausschuss auf der Stelle trete. Auch Neos-Vertreterin Stephanie Krisper sieht die Ladungen einzig dadurch motiviert, dass die Arbeit verzögert werden solle. Peter Pilz von der Liste "Jetzt" meinte schlicht: "Was sollen wir die fragen?"

FPÖ-Abgeordneter Jenewein verteidigte die Ladung von Lansky damit, dass sich dieser bei seiner ersten Aussage weitgehend entschlagen hatte. "Es kommt mir komisch vor, dass man nur dann an Aufklärung interessiert ist, wenn es den eigenen Bedürfnissen entspricht", sagte er in Richtung Opposition.

(APA/Red. )

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