Verfassungsschutz: Wieder Ermittlungen eingestellt

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Die Vorwürfe gegen den Ex-Präsidialchef im Innenressort, Michael Kloibmüller, erhärteten sich nicht. Wenig neue Erkenntnisse im U-Ausschuss.

Wien. Der U-Ausschuss um das Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll bis Sommer dauern. Die Justiz beschäftigt sich seit eineinhalb Jahren mit verschiedensten Anschuldigungen gegen BVT- und Innenministeriumsbeamte. Von den ursprünglichen Vorwürfen ist bisher kaum etwas übrig geblieben: Nun wurden erneut Ermittlungen gegen eingestellt. Die Frage, wer für das Chaos die Verantwortung übernehmen wird und was sich künftig ändern soll, hat die Regierung noch zu klären.

Eingestellte Ermittlungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit Sommer 2017 aufgrund eines anonymen Konvoluts, das etliche Vorwürfe gegen BVT-Beamte enthält. Recherchen der „Presse“ und vieler anderer Medien ergaben schon 2017, dass diese sich aber weitgehend als substanzlos erweisen. Diese Erkenntnis teilt offenbar auch auch zunehmend die WKStA. Ursprünglich gab es sechs Beschuldigte BVT-Beamte – gegen zwei, darunter Direktor Peter Gridling, wurden die Ermittlungen bereits auf Weisung des Oberlandesgerichts Wien eingestellt.

Außerdem wurde Michael Kloibmüller als Beschuldigter geführt. Gegen den einst mächtigen Präsidialchef im Innenministerium wurde in drei Faktenkreisen ermittelt, in zwei wurden die Vorwürfe nun fallengelassen: Im Zusammenhang mit dem Telekom-Verfahren wurde ihm Untreue vorgeworfen. Außerdem soll er unzulässige Einflussnahme auf ein Vergabeverfahren genommen haben, weil ein Verwandter von ihm bei jener Firma arbeitet, die später den Auftrag erhielt. Laut „Presse“-Recherchen arbeitete diese IT-Firma aber schon lange für das Innenministerium, bevor Kloibmüller dort seine Tätigkeit aufnahm.

Ein dritter Ermittlungskreis ist noch nicht abgeschlossen: Dabei dreht es sich um den Vorwurf der Kickback-Zahlungen des selbsternannten deutschen Geheimagenten Werner Mauss. Ihm wurde der Deutschland ein spektakulärer Prozess gemacht, im Zuge dessen ein Schreiben Kloibmüllers aufgetaucht ist, wo er Mauss' Dienste lobt. Die „Presse“ berichtete darüber Ende 2017.

Laut Staatsanwaltschaft Bochum war das Schreiben Kloibmüllers schließlich nicht weiter Gegenstand des Verfahrens. Dubiose Geldflüsse seitens Österreich an Mauss seien nicht nachgewiesen worden – ergo kein Thema im Prozess gewesen, hieß es. Die Justiz sah also keinen Grund einzuschreiten.

Auch aus dem Innenministerium hieß es damals, dass Mauss Österreich seine Dienste zwar immer wieder angeboten hatte. Geld sei dafür aber nie bezahlt worden.

Schweigsamer Anwalt

Anwalt Gabriel Lansky wurde am Dienstag zum zweiten Mal in den U-Ausschuss geladen. Er hatte dem BVT vorgeworfen, gewisse Akten, die ihn und die Causa Alijew betreffen sollen, nicht gelöscht zu haben. Das legen Konvolut und Aussagen eines Hauptbelastungszeugen nahe.

Lansky war auch derjenige, der das Konvolut damals an Innenministeriums Generalsekretär Peter Goldgruber übermittelte, der die Causa erst ins Rollen brachte. BVT-Direktor Gridling, gegen den sich der Vorwurf in erster Linie gerichtet hatte, konnte nichts derartiges nachgewiesen werden. Die Ermittlungen wurden auf Weisung eingestellt. Lanskys Auftritt am Dienstag ähnelte seinem ersten. Er beantwortete die meisten Fragen gar nicht und argumentiere mit dem Anwaltsgeheimnis. Er hätte sich freilich davon entbinden können, da er sich quasi selbst vertritt. Er sagte aber: „Ich bin sehr streng zu mir beim Berufsgeheimnis.“ Wie auch beim ersten Mal wurde ihm Beugestrafe angedroht – allerdings ging er wieder straffrei aus.

Weitere Vorgehensweise

Die Koalition will sich im Februar im U-Ausschuss auf die Causa Sigrid Maurer konzentrieren. Wie im Fall Lansky sollen Daten der frühere grünen Nationalratsabgeordneten nicht gelöscht worden sein. Außerdem wird die Regierung überlegen müssen, wer für das Chaos die Verantwortung tragen soll. Als Ablösekandidat gilt Goldgruber, der nächste Woche noch einmal im U-Ausschuss aussagen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2019)

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