Justizministerium kritisiert Pläne zur Streichung der Mindestsicherung für Häftlinge

Symbolbild: Gefängniszelle.
Symbolbild: Gefängniszelle.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Mindestsicherung soll bei Freiheitsstrafen ab sechs Monaten für die Dauer der Strafe gestrichen werden.

Die Regierung plant Änderungen bei der Mindestsicherungs-Reform für Häftlinge. Das Justizministerium hatte zuvor kritisiert, dass Straftätern, die zu sechs Monaten oder mehr bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, die Leistung für die Dauer der Freiheitsstrafe gestrichen werden soll. "Es wird Änderungen geben", sagte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Freitag.

Auf nähere Details und allfällige weitere Änderungen wollte sich Hartinger-Klein am Rande der Regierungsklausur nicht festlegen, man müsse zuerst die Stellungnahmen sichten. In jener des Justizministeriums von Josef Moser (ÖVP) ist zu lesen: "Es bedarf (...) einer besonderen sachlichen Begründung, weshalb trotz einer Entscheidung eines Gerichtes eine Strafe nachzusehen, der Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe als adäquate öffentliche Sanktionswirkung erforderlich ist."

Laut dem Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sollen "Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener gerichtlich strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von zumindest sechs Monaten verurteilt wurden, für einen der Freiheitsstrafe entsprechenden Zeitraum" von der Mindestsicherung ausgeschlossen werden - und gleich behandelt werden wie Subsidiär-Schutzberechtigte.

Nur mehr "Taschengeld" für Häftlinge?

Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie nur mehr Grundversorgungs-Leistungen bekommen würden - also ein "Taschengeld", das für privat Wohnende zwischen 290 und 365 Euro (je nach Bundesland) ausmacht. Moser hatte diesen Passus schon Ende Dezember in der ORF-"ZiB 2" abgelehnt.

"Unklar" ist laut Justizministerium, ob sich die vorgesehenen Höchstsätze ausschließlich auf Geldleistungen oder auch auf Sachleistungen beziehen. Sollte Letzteres der Fall sein, "fehlt eine Anordnung, wie diese zu bewerten sind". Ebenfalls nicht genügend erläutert ist laut Stellungnahme die "angemessene Bewertung" der Anrechnung von Sachleistungen auf Geldleistungen. Hier empfiehlt das Justizressort eine genaue Definition.

Es gibt diverse Unklarheiten

Auch weitere Klarstellungen im Gesetz fordert das Justizministerium. Etwa, warum für die uneingeschränkte Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt ein gewisses Sprachniveau erforderlich sein soll. "Außerdem stellt sich die Frage, ob eine uneingeschränkte Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt auch durch andere Qualifikationen herbeigeführt werden kann und welche dies sein können", heißt es in der Stellungnahme.

Unklarheiten gibt es auch bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten. Aus dem Entwurf gehe nicht ausreichend klar hervor, welche von der Ermächtigung umfasst sein sollen. "Diesbezüglich ist auf die Grundsätze der Zweckbindung (...) und der Datenminimierung (...) sowie auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...) hinzuweisen", steht in der Stellungnahme. Es dürften daher nur jene Daten verarbeitet werden, "die für die Erfüllung des konkreten Zwecks unbedingt erforderlich sind".

Offen bleibt laut Justizministerium auch, wie der wechselseitige Austausch zu erfolgen hat, welche personenbezogenen Daten davon umfasst sind und wann die ausgetauschten Daten zu löschen sind. "Klarer geregelt" müsse auch werden, welche personenbezogenen Daten für das wirksame Kontrollsystem verarbeitet werden dürfen und wie die Überprüfung durchzuführen ist.

(APA)

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