Familienbeihilfe: EU-Verfahren gegen Österreich soll am Donnerstag starten

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FILE PHOTO: European Union flags flutter outside the EU Commission headquarters in BrusselsREUTERS
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Die EU-Kommission will diese Woche wegen der von Türkis-Blau beschlossenen Indexierung der Familienbeihilfe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten.

Die EU-Kommission will an diesem Donnerstag ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland starten. Das Verfahren soll im schriftlichen Prozedere durchgehen.

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober klar gemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde. Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, dies habe auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.

Verfahren erst nach Ende der Ratspräsidentschaft

Seit Dezember ist das österreichische Gesetz bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Es war allerdings zu erwarten, dass die EU-Behörde erst nach Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Halbjahr reagieren wird.

Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wäre der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den EuGH zu bringen.

(APA)

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