Der Bundespräsident reagierte auf die Aussage von Innenminister Kickl, wonach "das Recht der Politik zu folgen hat". Auch Justizminister Moser kritisiert seinen Kollegen. FPÖ-Regierungskoordinator Hofer stärkt Kickl indes den Rücken.
"Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik." Nachdem Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in der ORF-Sendung "Report" am Dienstagabend genau dies getan und an der Menschenrechtskonvention gerüttelt hatte, verurteilte Bundespräsident Alexander Van der Bellen diesen Schritt scharf. Ohne den Innenminister zu nennen, zeigte das österreichische Staatsoberhaupt seine Haltung zur Aussage des freiheitlichen Politikers.
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Kickl hatte am Dienstagabend im ORF-Report angekündigt, Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention hinterfragen zu wollen. Angesprochen darauf, dass Ausgangssperren für Asylwerber und die rasche Abschiebung von Flüchtlingen an rechtsstaatliche Grenzen stoßen könnten - etwa die Menschenrechtskonvention oder EU-Recht - meinte Kickl, man müsse darauf achten, nicht über die eigenen Gesetze zu stolpern. Vielfach seien dies in den Augen Kickls "irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt aus ganz anderen Situationen heraus entstanden", über die er eine Debatte führen möchte: "Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht."
Moser: "In einem Rechtsstaat steht das Recht an oberster Stelle"
Auch ÖVP-Justizminister Josef Moser übte herbe Kritik an seinem freiheitlichen Regierungskollegen. Die Menschenrechtskonvention habe sich bewährt und sei zu beachten, sagte Moser am Rand des Ministerrats am Mittwoch. Außerdem erinnerte er seinen Regierungskollegen an das rechtsstaatliche Prinzip in der Verfassung. "In einem Rechtsstaat steht das Recht an oberster Stelle", sagte der für Justiz und Verfassung zuständige Minister. In der österreichischen Verfassung sei klar geregelt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden dürfe. "Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesminister Kickl sich daran halten wird", so Moser. (Wörtlich heißt es im Bundesverfassungsgesetz: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grundlage der Gesetze ausgeübt werden", Anm.)
Ein Hinterfragen der Europäischen Menschenrechtskonvention hielt Moser nicht für notwendig. "Die Menschenrechtskonvention hat sich in der Vergangenheit bewährt", betonte der Minister. Außerdem sei sie auch Grundlage der EU-Grundrechtecharta. Aus Mosers Sicht reichen die darin festgelegten Spielräume aus.
Kritik an Kickls Äußerungen kam auch von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). "Ich würde das so nicht sagen", betonte er zu der Forderung, dass das Recht der Politik zu folgen habe: "Die Bundesverfassung hat einen sehr stabilen Charakter, das ist nicht etwas, was man im Rahmen eines schnellen politischen Prozesses verändern soll."
Hofer nimmt Kickl in Schutz
Rückendeckung erhielt der Innenminister unterdessen von FPÖ-Regierungskoordinator, Infrastrukturminister Norbert Hofer. Er interpretiere die Aussagen seines Parteikollegen in der Art, dass Gesetze im Parlament beschlossen werden, meinte Hofer. Konkret: "Natürlich folgen Gesetze der Gesetzwerdung und die Gesetzwerdung geschieht im Parlament - und so ist das auch zu verstehen." Das Ziel von Wahlen sei es schließlich, dass Persönlichkeiten in gesetzgebende Körperschaften einziehen, um Gesetze zu beschließen und zu ändern.
Oberösterreichs stellvertretender Landeshauptmann Manfred Haimbuchner (FPÖ) bekundete unterdessen im "profil", dass "Grund- und Freiheitsrechte sowie die Verfassung im Lichte ihrer Zeit zu beurteilen sind". Konkret: "Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde unter dem Eindruck der NS-Schreckensherrschaft und des aufkommenden Stalinismus getroffen." Auf die Frage, ob diese heute "überbordend interpretiert" werde, sagte Haimbuchner: "Sie wurden von den Höchstgerichten so weiterinterpretiert, dass sich die Frage stellt, ob das noch verhältnismäßig, ob der Schutz der Staatsbürger noch gewährleistet ist." Derartiges Unbehagen bestehe "auch in juristischen Kreisen".
ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel verwies darauf, dass Kickl selbst klar gemacht habe, sich am Boden des Rechtsstaates zu befinden.
(APA/Red.)