EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich auch wegen Gesundheitskosten

Auch im Bereich des Artenschutzes gibt es ein Prüfverfahren gegen Österreich.

Neben dem Vertragsverletzungsverfahren zur Familienbeihilfe geht die EU-Kommission auch in anderen Bereichen gegen Österreich vor. Die Brüsseler Behörde forderte Österreich am Donnerstag auf, die Bestimmungen des UN-Artenschutzabkommen - des sogenannten Nagoya-Protokolls - umzusetzen. Außerdem verlangte sie von Österreich, Gesundheitskosten im EU-Ausland laut einer EU-Richtlinie zu erstatten.

Österreich, Italien und Lettland hätten keine Rechtsvorschriften zur Benennung von Behörden oder zur Festlegung von Sanktionen im Zusammenhang mit dem Nagoya-Protokoll mitgeteilt. Durch die EU-Vorschriften dazu werde sichergestellt, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen wie etwa Heilpflanzen und deren Nutzung geregelt wird. Die EU-Kommission gibt den Ländern zwei Monate Zeit, ansonsten kann sie vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) klagen.

Außerdem forderte die EU-Kommission die österreichischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Kosten einer Behandlung in einem anderen EU-Land im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bis zu der Höhe erstattet werden, die für eine Behandlung in Österreich gilt. In der Richtlinie sind die Rechte von Patienten geregelt, die sich in einem anderen EU-Staat medizinisch behandeln lassen und nach ihrer Rückkehr eine Kostenerstattung beantragen. Österreich hat auch hier zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission ein weiteres Mahnschreiben schicken und letztlich auch vor dem EuGH klagen.

(APA)

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