Gerade erst trat er als Anwalt von Vizekanzler Heinz-Christian Strache auf. Nun will Michael Rami seine Doppelrolle als Anwalt und Verfassungsrichter ablegen.
Am 17. Jänner trat Michael Rami gemeinsam mit Heinz-Christian Strache auf. Der eine Verfassungsrichter und Anwalt, der andere FPÖ-Chef und Vizekanzler. Der Anlass war ein Verfahren gegen den Politberater Rudolf Fußi. Schon drei Tage zuvor hatte Rami eine Klage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen die Partei Jetzt zu vertreten. Am 28. Jänner schließlich ging es wieder um Strache, allerdings fehlten diesmal beide - sowohl Rami als auch Strache blieben einem, vom FPÖ-Obmann angestrengten Verfahren gegen den grünen EU-Abgeordneten Michel Reimon fern. Und letzteres dürfte für Rami auch so bleiben. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hat der 50-Jährige entschieden, künftig keine Spitzenpolitiker mehr anwaltlich zu vertreten.
"Der Kläger gibt bekannt, dass das Vollmachtsverhältnis zur Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte GmbH aufgelöst wurde (...)", heißt es in einer Vollmachtsänderung vom 29. Jänner an das Handelsgericht Wien, aus der die "Kleine Zeitung" zitiert. Der Kläger war Strache. Die Causa: jene gegen Fußi. Fortan, so der Bericht weiter, werde Niki Haas die Vertretung des Bundesparteiobmannes übernehmen.
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"Ich habe in der Vergangenheit Politiker verschiedener Parteien in meinem Spezialgebiet (Persönlichkeitsschutz) vertreten und war dadurch in meiner Tätigkeit als Richter des VfGH in keiner Weise befangen", äußerte sich Rami selbst gegenüber der Zeitung. "Ich verstehe aber, dass auch die Optik in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielt. Ich habe mich daher entschlossen, keine Spitzenpolitiker - gleich welcher Partei - mehr zu vertreten", verwies er auf seine Doppelrolle, die er erst seit dem Vorjahr inne hatte. Damals war er auf Wunsch der FPÖ zum Verfassungsrichter bestellt worden.
Ein Umstand, der für Unmut gesorgt hatte. Wie die "Presse" berichtet hat, war innerhalb des Verfassungsgerichtshofs scharfe Kritik geäußert worden. Auch die Neos meldeten sich in der Causa zu Wort, orteten eine Gefährdung der Gewaltenteilung und forderten ein Berufsverbot für Verfassungsrichter, die Liste Jetzt monierte ebenfalls eine Unvereinbarkeit.
>>> Bericht der "Kleinen Zeitung"
(Red.)