"Noteltern": Kindergeld-Regelung im Familienausschuss fixiert

Rear view shot of mother with toddler at playground Surrey british Columbia Canada KICH016085 model
Rear view shot of mother with toddler at playground Surrey british Columbia Canada KICH016085 model(c) imago/Aurora Photos (Christopher Kimmel)
  • Drucken

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos wurde im Familienausschuss die Umgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes für "Krisenpflegeeltern" beschlossen.

Im Familienausschuss ist am Donnerstag die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern beschlossen worden - mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos, wie die Koalitionsparteien per Aussendung mitteilten. Wegen der Neuregelung hatte es zuvor Kritik gegeben.

Die Familiensprecher der Koalitionsparteien, Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Norbert Sieber (ÖVP), sagten, Krisenpflegeeltern leisteten unverzichtbare Arbeit und erhielten dafür grundsätzlich Leistungen seitens der Bundesländer, bekräftigten die Regierungsfraktionen. Nun habe das Familienressort eine Lösung erarbeitet, damit Kriseneltern bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes wie Kindergeld erhalten, und damit sei die versprochene Reparatur "vollinhaltlich durchgeführt", meinten Sieber und Mühlberghuber. Krisenpflegepersonen haben demnach rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kindergeld, sofern sie das Krisenpflegekind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreuen.

Eigentlich andere Lösung angedacht

Was die Familiensprecher von ÖVP und FPÖ freilich nicht dazusagten: Nach dem Gerichtsentscheid, das die Debatte ausgelöst hatte, hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) eigentlich eine andere Lösung versprochen. So sollten alle Noteltern Kindergeld bekommen, "selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben", sagte sie im Herbst. Am Donnerstag hieß es aus ihrem Ressort, Krisenpflegeeltern würden im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld "gleich behandelt wie alle anderen Eltern auch", eine behauptete Schlechterstellung sei "nicht gegeben".

Die Kritik aus Opposition und Arbeiterkammer berief sich darauf, dass die meisten Krisenpflegeeltern mit der neuen Regelung ums Kindergeld umfielen, weil sie die Kinder durchschnittlich sechs bis acht Wochen betreuen und damit nicht auf die 91 Tage kämen. Nach Angaben von ÖVP und FPÖ wurde mittels Ausschussfeststellung in Aussicht gestellt, die Regelung der 91 Tage zu evaluieren. Im Zuge dessen solle die "Dauerhaftigkeit der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von mindestens 91 Tagen als Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung" auf ihre Treffsicherheit überprüft werden, kündigte Bogner-Strauß an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild
Meta-Nachrichten

Länder über Krisenpflegeeltern: Leistungen nach oben angleichen

Die Landesräte plädierten dafür, das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegepersonen ohne die Wartefrist von 91 Tagen auszuzahlen.
A mother and daughter at home creative PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright mashikix xPhotoc
Meta-Nachrichten

Familienministerin will Verbesserungen für Krisenpflegeeltern

Ines Stilling lässt die gesetzlichen Möglichkeiten beim Kindergeld für Krisenpflegeeltern prüfen, die nach einem Gerichtsurteil auf Geld warten müssen.
premium

Sparen bei Kindern in akuten Krisen

Kindergeld. Die Koalition schränkt Unterstützungen für Krisenpflegeeltern ein. Warum das rechtlich nicht notwendig wäre und was Eltern bekommen, die Kinder kurzfristig aufnehmen.
Austria´s Family Minister Bogner-Strauss arrives for a media statement before a cabinet meeting in Vienna
Kommentare

Wenn Fairness unfair ist

Die Koalition will Krisenpflegeeltern gleich wie alle anderen behandeln - und behandelt sie damit ungleich. Nämlich viel schlechter.
Symbolbild
Innenpolitik

Landau bittet Türkis-Blau, "Noteltern"-Pläne zu überdenken

Opposition und Arbeiterkammer lehnen es ab, dass Krisenpflegeeltern erst nach drei Monaten der Betreuung Kindergeld ausbezahlt werden soll. Auch die Caritas appelliert an ÖVP und FPÖ.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.