Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos wurde im Familienausschuss die Umgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes für "Krisenpflegeeltern" beschlossen.
Im Familienausschuss ist am Donnerstag die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern beschlossen worden - mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos, wie die Koalitionsparteien per Aussendung mitteilten. Wegen der Neuregelung hatte es zuvor Kritik gegeben.
Die Familiensprecher der Koalitionsparteien, Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Norbert Sieber (ÖVP), sagten, Krisenpflegeeltern leisteten unverzichtbare Arbeit und erhielten dafür grundsätzlich Leistungen seitens der Bundesländer, bekräftigten die Regierungsfraktionen. Nun habe das Familienressort eine Lösung erarbeitet, damit Kriseneltern bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes wie Kindergeld erhalten, und damit sei die versprochene Reparatur "vollinhaltlich durchgeführt", meinten Sieber und Mühlberghuber. Krisenpflegepersonen haben demnach rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kindergeld, sofern sie das Krisenpflegekind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreuen.
Eigentlich andere Lösung angedacht
Was die Familiensprecher von ÖVP und FPÖ freilich nicht dazusagten: Nach dem Gerichtsentscheid, das die Debatte ausgelöst hatte, hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) eigentlich eine andere Lösung versprochen. So sollten alle Noteltern Kindergeld bekommen, "selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben", sagte sie im Herbst. Am Donnerstag hieß es aus ihrem Ressort, Krisenpflegeeltern würden im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld "gleich behandelt wie alle anderen Eltern auch", eine behauptete Schlechterstellung sei "nicht gegeben".
Die Kritik aus Opposition und Arbeiterkammer berief sich darauf, dass die meisten Krisenpflegeeltern mit der neuen Regelung ums Kindergeld umfielen, weil sie die Kinder durchschnittlich sechs bis acht Wochen betreuen und damit nicht auf die 91 Tage kämen. Nach Angaben von ÖVP und FPÖ wurde mittels Ausschussfeststellung in Aussicht gestellt, die Regelung der 91 Tage zu evaluieren. Im Zuge dessen solle die "Dauerhaftigkeit der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von mindestens 91 Tagen als Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung" auf ihre Treffsicherheit überprüft werden, kündigte Bogner-Strauß an.
(APA)