Leichtere Abschiebungen: Kickl blitzt bei EU-Kommission ab

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Der zuständige Kommissar verweist auf laufende Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Kickl will das Thema beim heutigen EU-Innenministerrat in Bukarest ansprechen.

Die Regierung arbeitet an ihrem Plan, die Bedingungen für Asylwerber zu verschärfen. Unter anderem sollen straffällig gewordene Asylwerber schneller abgeschoben werden. Nun ist Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) jedoch mit seinem Schreiben an die EU-Kommission, Flüchtlinge auch nach leichteren Vergehen abschieben zu können, abgeblitzt. Der zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos teilt in seiner Antwort mit, dass diesem Begehren die Genfer Flüchtlingskonvention entgegenstehe.

Weiters verweist Avramopoulos auf die aktuell mit dem Europaparlament laufenden Verhandlungen bezüglich einer leichteren Möglichkeit zur Aberkennung von Aufenthaltstiteln straffällig gewordener Flüchtlinge. So habe die Kommission vorgeschlagen, dass die nationalen Behörden den Schutzstatus aberkennen können, wenn die betreffende Person in dem Mitgliedstaat, in dem sie sich aufhält, eine Sicherheitsbedrohung darstellt.

Der Rat habe auch angeregt, dass die bloße Begehung einer Straftat ausreicht, um eine Person von der Gewährung subsidiären Schutzes auszuschließen. Ferner habe er vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten zu gestatten, den Aufenthaltstitel aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu widerrufen, ohne den Status zu entziehen.

"Deutliche Verschärfung" gefordert

Kickl ficht das Nein Avramopoulos' zu seiner Initiative nicht an. Er bleibt bei seinem Vorschlag und will ihn beim EU-Innenministerrat in Bukarest heute ansprechen. Es brauche eine neue Regelung auf europäischer Ebene, um nicht länger in der "perversen Situation" zu sein, "dass wir warten müssen, bis jemand zuschlägt", sagte Kickl am Donnerstag vorab. Konkret fordert der Ressortchef, dass ein Asylstatus schon bei einer Straftat wie etwa bei Gewalt gegen Frauen oder sexuellen Übergriffen aberkannt werden können soll.

An Avramopoulos schreibt Kickl: "Die Antwort der Europäischen Kommission suggeriert fälschlicherweise, dass die Aberkennung bei Straffälligkeit völlig im nationalen Ermessen liegt." Die Kommission sage aber mit keinem Wort, dass die Festlegung, was eine schwere Straftat sei, weitgehend durch die Rechtsprechung (VfGH, VwGH), aber auch durch den EuGH erfolge, weil diesbezügliche Konkretisierungen im EU-Recht fehlten.

Es sei daher auch notwendig, in der Statusverordnung beispielhaft Straftaten zu erwähnen, die zu einer Aberkennung des Schutzstatus führen sollen: "Daher braucht es eine deutliche Verschärfung und eindeutige Konkretisierung des EU-Rechts."

(APA)

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