Die Bundesregierung wird am Mittwoch höhere Mindeststrafen bei Vergewaltigung und strengere Strafen bei Stalking beschließen.
Wien. Ein Jahr lang arbeitete eine von der türkis-blauen Regierung eingesetzte Taskforce an einer Strafrechtsreform. Am Mittwoch will die Regierung 50 dabei ausgearbeitete Maßnahmen im Ministerrat beschließen. Das ließ sie am Wochenende anklingen.
Es handelt sich dabei sowohl um Gesetzesverschärfungen für Sexual- und Gewalttäter als auch um Veränderungen im Opferschutz und bei der Täterarbeit. Publik wurde von der Regierung vorerst allerdings nur ein Auszug an (bereits bekannten) Verschärfungen gemacht: So sollen Mindeststrafen angehoben werden. Bei Vergewaltigung lagen diese bisher bei einem Jahr. Künftig sollen es zwei sein. Zudem soll bei Vergewaltigung keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr möglich sein. Ein Verurteilter muss also jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe absitzen. Erhöht sollen außerdem die Strafen für Wiederholungstäter werden. Strengere Gesetze will die Regierung auch bei dauerhaftem Stalking. Wer eine Person mehr als ein Jahr verfolgt, soll bis zu drei Jahre Haft (und nicht wie bisher ein Jahr ) erhalten können.
Das konkrete Gesetzespaket plant die Regierung in der ersten Jahreshälfte vorzulegen. Noch heuer soll die Verschärfung im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2019)