"Mehr ein Zeichen hin zum Wähler": Kritik von Anwälten an Strafverschärfungen

SKI-WELTCUP IN KITZBUeHEL: ABFAHRT DER HERREN / EDTSTADLER
SKI-WELTCUP IN KITZBUeHEL: ABFAHRT DER HERREN / EDTSTADLERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Das von Staatssekretärin Edtstadler (ÖVP) angekündigte Maßnahmenpaket sei "eher populistisch", meint etwa Örak-Präsident Wolff.

Auf Kritik aus der Anwaltschaft stößt die von der Bundesregierung geplante Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualverbrechen, die am Mittwoch Thema im Ministerrat sein soll. Für Rupert Wolff, den Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak), sind die Maßnahmen "eher populistisch" und "mehr ein Zeichen hin zum Wähler als ein positiver Beitrag".

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Die "Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen" appellierte am Montag an die Regierung, das von der Taskforce Strafrecht unter Leitung von Karoline Edtstadler (ÖVP), der Staatssekretärin im Innenministerium, erarbeitete Maßnahmenpaket zu überdenken. Dieses sieht unter anderem die Anhebung von Mindeststrafen für Vergewaltigung auf zwei Jahre vor, reine Bewährungsstrafen soll es in diesem Bereich künftig nicht mehr geben.

"Es ist empirisch belegt, dass die Verbrechensrate auch ohne Erhöhung von Strafen seit Jahrzehnten sinkt. Die Justiz weiß mit den geltenden Strafbestimmungen verantwortungsvoll umzugehen. Die Einführung von Mindeststrafen wird zum Ansteigen der Häftlingszahlen und damit zu einer Destabilisierung innerhalb und außerhalb der Gefängnismauern führen. Sie beschneidet die Gerichte in ihrer Autonomie, für gerechte Strafen zu sorgen", gab Alexia Stuefer, Vizepräsidentin der "Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen", zu bedenken. Aus ihrer täglichen Arbeit wüssten Verteidiger, "dass mehrheitlich die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft von Kriminalität auf Täter- und Opferseite betroffen sind. Gerade auch unter den weiblichen Opfern überwiegt keineswegs die Forderung nach Erhöhung von Gefängnisstrafen". Notwendiger sei "eine verantwortungsvolle und vorausschauende Politik, keine, die zum Wegsperren von Männern, sondern zu Umdenken und Verhaltensänderung führt".

Regierungspläne widersprechen Analyse für Taskforce

Örak-Präsident Wolff erinnerte daran, dass sich neben der Anwaltschaft im Vorfeld auch die Richtervereinigung, der Oberste Gerichtshof (OGH) und andere Institutionen gegen eine Strafverschärfung ausgesprochen hätten, zumal es eine solche erst vor kurzem mit dem am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetz gegeben habe. "Es ist seitdem zu wenig Zeit verstrichen, um auswerten zu können, wie sich das letzte Strafrechtsänderungsgesetz ausgewirkt hat", meinte Wolff. Sinnvoller wäre es nach seinem Dafürhalten gewesen, länger zuzuwarten, bis 2020 die Folgen der jüngsten Novelle auf die Strafpraxis der Gerichte zu evaluieren und allenfalls dann zu reagieren. "Immer dann, wenn medienträchtige oder besonders grausame Straftaten passieren, erschallt der Ruf nach höheren Strafen", bedauerte Wolff.

Das Regierungsvorhaben scheint den Ergebnissen einer Forschungsarbeit des Kriminologen und Sanktionen-Forschers Christian Grafl entgegen zu stehen, der im Auftrag der Taskforce die Strafpraxis der Gerichte zwischen 2008 und 2017 analysiert hat. Auf einer medienöffentlichen Tagung der Richtervereinigung im vergangenen September nannte Grafl härtere Strafen für Gewalt- und Sexualstraftäter "aus empirischer und kriminologischer Sicht unsinnig". Im Hinblick auf das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 meinte Grafl, es sei "Unfug, wenn man eineinhalb bis zwei Jahre später wieder am Rädchen dreht".

Dass es bei Vergewaltigungen generell keine bedingten Freiheitsstrafen mehr geben soll, wertete der am Institut für Strafrecht und Kriminologie tätige Wissenschafter als "Misstrauen gegen die Richterschaft". Bisher unbescholtene erwachsene Vergewaltiger würden als Ersttäter in über 80 Prozent der Fälle schon jetzt Haft ausfassen. Ähnliches gelte für schwere Gewaltdelikte, betonte Grafl. Bei absichtlicher schwerer Körperverletzung würden bei jedem fünften nicht vorbestraften männlichen Erwachsenen von den Gerichten unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.

(APA)

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