Wallner kritisiert Innenministerium: Warnung aus Vorarlberg nicht gehört

PK NACH TOeDLICHER MESSERATTACKE IM SOZIALAMT DORNBIRN: WALLNER
PK NACH TOeDLICHER MESSERATTACKE IM SOZIALAMT DORNBIRN: WALLNERAPA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Im Fall des getöteten Amtsleiters in Dornbirn hätte man die Behördenwarnung ernst nehmen sollen, sagt der Vorarlberger Landeshauptmann. Schuld will er aber niemandem zuweisen. Der 34-jährige Tatverdächtige hat indes gegen die U-Haft berufen.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kritisiert das Innenministerium dafür, dass im Fall des getöteten Sozialamtsleiters der BH Dornbirn eine Warnung der Landesbehörde "relativ leichtfertig mit Zurechtweisungen abgetan" worden sei. Man habe es abgelehnt, den 34-jährigen Verdächtigen in Vorarlberg aufzunehmen. Wallner verlangte, "Behördenwarnungen aus Vorarlberg ernst zu nehmen".

Der Landeshauptmann wollte in einem Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten" aber keine Schuldzuweisung vornehmen. "Ich bin der Letzte, der Schuld verteilt. Auch nicht an das Innenministerium, obwohl Behördenabläufe verbesserungsfähig sind, wie wir gesehen haben", sagte Wallner. Eine Beamtin im Innenministerium habe eine andere Einschätzung getroffen als die Behörde vor Ort, die den Fall besser kenne, "das stört mich". Die Gesamtbeurteilung vor Ort habe nicht das Gewicht bekommen, das sie haben sollte, befand der Vorarlberger Regierungschef.

Wallner: Im Falle Fremdenrecht ändern

In Bezug auf die Lehren aus der tödlichen Gewalttat stellte Wallner fest, dass es gelte, im nationalen Recht alles auszuschöpfen und gegebenenfalls im Fremdenrecht und Aufenthaltsrecht etwas zu ändern. Es sei unverständlich, wieso der mutmaßliche Täter "mit dieser Strafakte und einem Aufenthaltsverbot" nicht habe in Schubhaft, Beugehaft oder Sicherheitsverwahrung habe genommen werden können. "Es hält uns auch niemand davon ab, Asylbescheide innerhalb von wenigen Tagen zu erstellen. Es sind schon Spielräume da", so Wallner.

Nach der Integrationsarbeit in Vorarlberg befragt - der 34-Jährige ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen - sagte Wallner in Bezug auf den Verdächtigen: "Jede Art von Integration in die Gesellschaft ist nicht gelungen. Das war von dieser Seite auch nicht gewünscht", so der Landeshauptmann. Sich in Vorarlberg zu integrieren sei an sich nicht schwierig: "Wenn man die Sprache lernt, einen Job sucht, sich ein bisschen bildet und unsere Wertvorstellung akzeptiert, ist man Teil der Gesellschaft. Man hat halt auch eine Bringschuld."

Verdächtige beruft gegen U-Haft

Der 34-jährige Türke, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, will aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Gegen seinen Rat habe ihn der Mann beauftragt, den U-Haftbeschluss des Landesgerichts Feldkirch mit einer Haftbeschwerde am Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) zu bekämpfen, so Verfahrenshelfer Daniel Wolff gegenüber der "NEUE Vorarlberger Tageszeitung".

Untersuchungshaft ist bei Mordverdacht obligatorisch. Neben dem dringenden Tatverdacht wurde die U-Haft im konkreten Fall auch mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet. Sein Mandant wolle auf freien Fuß gesetzt werden und habe ihn beauftragt, "alles zu versuchen". "Es ist meine Aufgabe, für seine Rechte einzutreten", sagte Wolff auf APA-Anfrage. Er habe ihn vergeblich davon zu überzeugen versucht, dass eine Haftbeschwerde angesichts der Umstände aussichtslos sei, so der Anwalt, der am Montag von der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zum Verfahrenshelfer des 34-Jährigen bestellt worden war. Eine solche Zuweisung als Verfahrenshelfer kann ein Anwalt nicht ausschlagen.

Auch weitere Beeinspruchungen erwartbar

Sein Mandant habe ihm den Tathergang bei dem Besuch aus seiner Sicht geschildert. Auf die Frage, ob der 34-Jährige weiter keine Reue zeige, erklärte Wolff, dass er dazu derzeit noch keine Aussage treffen könne. Er wolle die Haltung seines Mandanten mit diesem besprechen, wenn er den Akt kenne. Bisher habe er den Akt noch nicht bekommen. Auf die Frage, ob man sich in dem Verfahren darauf einstellen müsse, dass sein Mandant alle Entscheidungen beeinspruchen werde, meinte Wolff: "Derzeit glaube ich das schon".

Der Fall bedeute für ihn eine "große Herausforderung", auch wegen der zahlreichen Medienanfragen. Wolff ist vor allem im Zivilrecht tätig und eröffnete erst Anfang Februar seine eigene Kanzlei in Bregenz-Vorkloster. Zuvor war er als Anwalt in einer Vorarlberger Kanzlei angestellt und erstritt etwa im VW-Diesel-Skandal ein Urteil zugunsten eines Diesel-Fahrers.

Die Ermittlungen in dem Mordfall liefen nach wie vor, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Donnerstag. Derzeit gebe es aber keine neuen Erkenntnisse, die man der Öffentlichkeit mitteilen könne. Über die Haftbeschwerde des Tatverdächtigen entscheide nun das Oberlandesgericht.

Der 49-jährige Sozialamtsleiter ist am Mittwoch unter großer Anteilnahme der Bevölkerung in seiner Heimatgemeinde Lustenau beerdigt worden.

(APA)

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