Moscheen rechtswidrig geschlossen

Moscheenschließung? Von dem, was Blümel, Kurz, Strache und Kickl (v. l.) im Juni 2018 verkündet haben, ist nicht viel übrig.
Moscheenschließung? Von dem, was Blümel, Kurz, Strache und Kickl (v. l.) im Juni 2018 verkündet haben, ist nicht viel übrig.(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
  • Drucken

Die Regierung verkündete vergangenen Juni die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde. Nun hat das Verwaltungsgericht diesen Schritt für rechtswidrig erklärt – wegen eines Formfehlers.

Wien. Es klang martialisch, als Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Gernot Blümel (FPÖ), der für Kultusangelegenheiten zuständige Minister, vergangenen Juni die Schließung von sieben Moscheen verkündeten. Verbunden damit war die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde in der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Nun hat das Verwaltungsgericht Wien diese Auflösung für rechtswidrig erklärt.

1 Warum war die Auflösung der Kultusgemeinde rechtswidrig?

Das Urteil des Verwaltungsgerichts bezieht sich auf einen Formalfehler. So habe das Kultusamt, das den Bescheid über die Auflösung erlassen hat, keine Frist eingeräumt, in der die Kultusgemeinde die beanstandeten Punkte beheben kann. „Das Fehlen einer solchen Aufforderung bewirkt, dass die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit rechtswidrig ist“, heißt es im Urteil. Konkret ging es darum, dass gemäß Verfassung der IGGÖ eine Kultusgemeinde aus mindestens zehn Moscheen bestehen muss. Die erforderliche Anzahl gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.

2 Ist die Angelegenheit mit den Moscheen damit beendet?

Noch nicht. Die IGGÖ spricht zwar von einer „Niederlage des Kultusamtes“ und davon, wie wichtig Gerichte „als Korrektiv in Zeiten des Populismus“ sind. Doch das Kultusamt hat bereits angekündigt, dass man alle Rechtsmittel ausschöpfen und Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einlegen werde. Und es habe sich um keine inhaltliche Entscheidung des Gerichts gehandelt, sondern um formalrechtliche Fragestellungen. Es gehe generell um die Frage der Parteienstellung – gemeint ist, ob die Kultusgemeinde selbst überhaupt berechtigt ist, gegen ihre Auflösung Rechtsmittel einzulegen. Und man legt auch noch mit Kritik gegenüber der IGGÖ nach, die die Aufgabe habe, „Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moschee-Einrichtungen zu schaffen“. Genau das will die IGGÖ auch machen. Im Fall der Arabischen Kultusgemeinde, so ein Sprecher, habe man die nötigen zehn Moscheen jedenfalls beisammen. „Nach dem Bescheid haben einzelne Moschee-Einrichtungen Panik bekommen und wollten dann unabhängige Moscheen sein“, so Sprecher Rusen-Timur Aksak. „Das werden wir rückabwickeln.“ Und möglicherweise, so seine Hoffnung, werden noch weitere dazukommen.

3 Ging es bei den Schließungen nicht eigentlich um Extremismus?

So präsentierte es die Regierung vergangenen Juni zumindest. In einigen Moscheen habe es salafistische Predigten gegeben. Doch die Beweise dafür erachtete das Verwaltungsgericht Wien schon Ende Juni 2018 offenbar als nicht ausreichend. Damals schon wurde ein Passus des Bescheids des Kultusamts aufgehoben, dass nämlich der Bescheid keine aufschiebende Wirkung habe. Die Arabische Kultusgemeinde durfte damit vorerst weiter bestehen – und bekam ihre Rechtspersönlichkeit zurück. Im entsprechenden Urteil bemängelte das Gericht, dass keine Gefahr im Verzug bestehe. Unter anderem habe man auf einer vom Kultusamt als Beweis angeführten Homepage festgestellt, dass sie „die von der belangten Behörde angeführten Inhalte nicht enthält“. Auch die Nizam-i-Alem-Moschee in Wien Favoriten, die den rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfen“ nahestehen soll und die das Kultusamt schließen ließ, war bald wieder offen. Auch sie war letztlich wegen eines Formalfehlers geschlossen worden – sie war nicht bei der IGGÖ registriert gewesen. „Die Anmeldung hat man nachgeholt“, sagt IGGÖ-Sprecher Aksak. „Damit ist ein religiöser Betrieb wieder möglich.“ Letztlich waren es also formale Dinge, die für die Schließung der Moschee ins Spiel gebracht wurden. Der zuständige Minister bleibt aber bei seiner Argumentation, dass es um den „politischen Islam“ gehe – und man werde, so Blümel, „alle Möglichkeiten ausschöpfen“, um Radikalisierungstendenzen zu unterbinden. Falls dazu gesetzliche Änderungen nötig seien, dann werde die Regierung diese in Angriff nehmen.

4 Was blieb nun von der Aktion der Bundesregierung?

Derzeit sind die Moscheen, deren Schließung durch die türkis-blaue Koalition öffentlichkeitswirksam verkündet wurde, allesamt wieder geöffnet. Die Schließung der Arabischen Kultusgemeinde ist vorerst auch Geschichte. Übrig bleibt noch, dass die Regierung in diesem Paket außerdem angekündigt hat, 40 Imame des türkischen Dachverbands Atib auszuweisen. Dazu ist eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig, über die möglicherweise in der März-Session entschieden wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

Eine türkis-blaue Offensive ist verpufft

Harte Rhetorik wurde auf Formalfehlern aufgebaut.
Mevlana-Moschee Kreuzberg
Religion

Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die von der Regierung veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt.
Symbolbild
Innenpolitik

Moscheen wieder geöffnet, ein Imam musste Land verlassen

Im Juni verkündete Türkis-Blau, sieben Moscheen schließen und bis zu 40 Imame ausweisen zu wollen - mittlerweile sind die beanstandeten Moscheen wieder geöffnet, bezüglich der Imame sind aktuell 38 Verfahren anhängig.
Wien

Kultusamt lehnt Öffnung von geschlossener Moschee ab

Die Moschee am Antonsplatz in Wien-Favoriten bleibt weiter geschlossen. Das Kultusamt lehnte eine vom Vizepräsidenten der IGGÖ eingebrachte Meldung ab.
Archivbild: Fuat Sanac bei einem Interview 2015
Wien

Moscheen: Ex-IGGÖ-Präsident Sanac wehrt sich gegen Vorwürfe

Rund um die Moscheeschließungen hatte IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun seinem Vorgänger Versäumnisse bei der Verhandlung des Islamgesetzes vorgeworfen. Fuat Sanac hält Olguns Vorgehen wiederum für "unprofessionell".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.