Bischof will gegen "halben Feiertag" klagen

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Viele Gottesdienste würden am Karfreitag am Vormittag von Ehrenamtlichen geleitet, sagt Bischof Michael Bünker und erwägt rechtliche Schritte gegen den Regierungsplan. Der sieht vor, dass der Karfreitag zum Feiertag für alle wird - aber erst ab 14 Uhr.

ÖVP und FPÖ ziehen in der Karfreitags-Debatte einmal mehr Kritik auf sich - und zwar von der evangelischen und der katholischen Kirche. Denn nach dem Willen der Koalition soll der Karfreitag künftig zwar, wie vom Europäischen Gerichtshof vorgeschrieben, ein Feiertag für alle Arbeitnehmer sein - allerdings erst ab 14.00 Uhr. Protestanten, Altkatholiken und Methodisten verlieren damit mehr als einen halben
freien Tag, da der Freitag vor Ostern für sie bisher ein vollwertiger Feiertag war.

Bischof Michael Bünker Bünker lässt nun rechtliche Schritte gegen diesen Plan prüfen, wie er im "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe) sagt. "Bei uns werden viele Gottesdienste am Karfreitag in der Früh und am Vormittag von Ehrenamtlichen geleitet. Die Regelung stellt eine echte Hürde dar", sagt der evangelische Bischof und sieht damit das Grundrecht auf Religionsausübung "stark beeinträchtigt".

Rechtsanspruch für Gläubige

Der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer fordert die Regierung daher auf, eine saubere und nicht diskriminierende Regelung zu treffen, die auch jüdische und islamische Feiertage berücksichtigt. "Es macht nämlich keinen Sinn, jedes Jahr betreffend einer anderen gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft um eine Feiertagsregelung einen Rechtsstreit zu führen", so Krömer im Evangelischen Pressedienst. Er plädiert daher für einen individuell wählbaren freien Tag zur Religionsausübung.

Die Idee eines zusätzlichen Urlaubstages hatte im Jänner der Wiener Arbeitsrechtler Martin Risak ins Spiel gebracht. Bei religiösen Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen zu nehmen. Protestanten könnten so also den Karfreitag freinehmen, Atheisten einen beliebigen Tag. Risak begründete den Vorschlag unter anderem damit, dass andernfalls auch der (im Generalkollektivvertrag geregelte) jüdische Feiertag Jom-Kippur wackeln könnte.

>>> zum Artikel im "Kurier"

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