Karfreitag: „Wir müssten Gottesdienste absagen“

Die evangelische Kirche (im Bild die Kirche in Hallstatt) wehrt sich dagegen, dass der Staat ihre Gläubigen in der üblichen Feierpraxis beschränken will.
Die evangelische Kirche (im Bild die Kirche in Hallstatt) wehrt sich dagegen, dass der Staat ihre Gläubigen in der üblichen Feierpraxis beschränken will.(c) Robert Kalb / picturedesk.com (Robert Kalb)
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Die evangelische Kirche sieht sich durch die 14-Uhr-Regel in der Religionsausübung behindert und erwägt den Gang zu Gericht. Die AK will prüfen, ob die Novelle Frauen diskriminiert.

Wien. Bisher hatten evangelische Christen am Karfreitag frei. Künftig soll der Feiertag nach dem Plan der Regierung für alle gelten, aber erst ab 14 Uhr. Eine Regelung, die gläubigen Katholiken zugutekommt, beginnen die katholischen Feierlichkeiten doch mit dem Sterben Christi um 15 Uhr. In der evangelischen Kirche hingegen gehen traditionell bereits am Vormittag des Karfreitags die meisten Gläubigen in die Kirche.

Auf diesen Umstand weist Peter Krömer hin. Er ist Präsident der evangelischen Synode, aber auch Rechtsanwalt. Und der Jurist denkt in Anbetracht des für die evangelische Kirche inakzeptablen Koalitionsplans über mögliche rechtliche Schritte nach. „Juristisch ist es problematisch, dass der Staat den Evangelischen den Nachmittag zuweist und die bisher theologisch begründbare Feierpraxis kappt“, sagt Krömer. „Die Evangelischen sind das Bauernopfer, und dagegen wehren wir uns“, sagt er im Gespräch mit der „Presse“.

Zwei Klagsmöglichkeiten

Zwar gibt es am Karfreitag auch nach 14 Uhr evangelische Gottesdienste, sie werden aber traditionell weniger besucht. Dazu komme ein weiteres Problem, sagt Krömer: In der kleinen evangelischen Kirche gebe es neben den Pfarrern auch viele ehrenamtliche Lektoren, die in unterschiedlichen Gemeinden die Feierlichkeiten leiten. Wenn diese Lektoren nun bis 14 Uhr ihrem Beruf nachgehen müssten, könnten sie ihrer Aufgabe in der Kirche nicht mehr ausreichend nachkommen. „In vielen Gemeinden müssten die Gottesdienste abgesagt werden, weil nicht mehr genug Lektorinnen und Lektoren zur Verfügung stehen“, sagt Krömer.

Er denkt über zwei Rechtswege nach. Zum einen könnte die evangelische Kirche selbst zum Verfassungsgerichtshof gehen – einwenden könnte man eine Verletzung im Recht auf Religionsausübung, das die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Staatsgrundgesetz vorsehen. Auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz könne vorliegen, wenn der Staat verschiedene Kirchen zu unterschiedlich behandelt.

Zum anderen könnte ein evangelischer Arbeitnehmer wegen Diskriminierung vor das Arbeitsgericht gehen, sagt Krömer. Denn ein Mitarbeiter hätte nach der Novelle wohl kein Recht mehr, am Vormittag freizubekommen, um am Gottesdienst mitzuwirken. Der Arbeitgeber könnte dem Mitarbeiter sagen, dass er nach 14 Uhr auch noch in die Kirche gehen könne.

Auch der evangelische Bischof Michael Bünker hat im „Kurier“  erklärt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Ausgelöst hat die Neuregelung des Karfreitags ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er untersagte die bisher geltende Regel, laut der Evangelische und Altkatholiken an dem für sie besonders bedeutsamen Karfreitag freihaben. Denn dadurch würden andere Arbeitnehmer benachteiligt werden.

Doch auch die neue Karfreitagsregel könnte wieder vor dem EuGH landen – nicht nur aus religiösen Gründen. So verlangt das EU-Recht, dass Frauen und Männer gleich zu behandeln sind. Eine Diskriminierung könne auch indirekt vorlegen, wie Christoph Klein, Direktor der AKWien und der Bundesarbeitskammer, betont.

Frauen sind überproportional häufig Teilzeitkräfte und könnten benachteiligt sein, wenn Teilzeitkräfte am Karfreitag nach 14 Uhr seltener zur Arbeit herangezogen werden. So fielen sie um den „Feiertag“ um. Nach dem EU-Recht sind bereits potenziell diskriminierende Gesetze verboten. Die Judikatur hat es etwa untersagt, dass Zulagen erst ab einer gewissen Wochenarbeitszeit ausbezahlt werden.

Rewe: Offenhalten zu teuer

Der Handel ist auch nicht von der Reform begeistert. Geschäfte sollen am Karfreitag zwar offen halten dürfen, Mitarbeiter aber ab 14 Uhr Zuschläge erhalten. „Einen verkaufsoffenen Feiertag, das können wir uns nicht leisten“, sagte am Donnerstag Rewe-Bereichsvorstand Marcel Haraszti im Klub der Wirtschaftspublizisten.

Er verstehe die Sorgen der Wirtschaft in der Feiertagsdebatte, sagt Krömer. Da aber heuer der 6. Jänner und der 8. Dezember auf Sonntage fallen, solle der Karfreitag 2019 für alle frei sein, meint er. Und bis zum Karfreitag 2020 habe man genug Zeit, um gemeinsam mit den Sozialpartnern und mit den anderen Religionen eine für alle passende Neuregelung zu finden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2019)

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