"Ein Unikum": Grassers einstiger Staatssekretär erinnert sich

Anwalt Manfred Ainedter und der Angeklagte Karl-Heinz Grasser
Anwalt Manfred Ainedter und der Angeklagte Karl-Heinz Grasser APA/ROLAND SCHLAGER / APA POOL
  • Drucken

Sie waren zeitgleich im Finanzministerium tätig: Karl-Heinz Grasser und Alfred Finz. Letzterer war Staatssekretär und lobte die Zusammenarbeit mit dem Minister - allen voran dessen Transparenz.

Durch einen unterirdischen Tunnel, durch Dreck habe man gehen müssen, um vom Bundespräsidenten in der Hofburg als neue Regierungsmannschaft angelobt werden zu können. Ein Erlebnis, datiert auf den 4. Februar 2000, das man nicht vergessen werde – und dass die Betroffenen zusammengeschweißt habe. Diese Erinnerungen gab der frühere ÖVP-Staatssekretär im Finanzministerium, Alfred Finz, am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu Protokoll. Der heute 75-Jährige war damit der erste einstige Politiker, der im Korruptionsprozess um die umstrittene Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften und die ebenso umstrittene Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower, im Zeugenstand Platz nahm.

Dort schilderte Finz - von Februar 2000 bis Jänner 2007 Staatssekretär und zwischenzeitlich auch Chef der Wiener ÖVP - rasch und mit kräftigem Ton, wie gut die Zusammenarbeit mit seinem vorgesetzten Minister, dem nun Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser, gewesen sei: „Grasser hat mit mir sämtliche Pressekonferenzen gemeinsam gemacht - was ein Unikum war.“ Außerdem sei Grasser stets parat gewesen, wenn man Fragen an ihn gehabt habe, habe sich um alle Mitarbeiter bemüht.

Mit der Privatisierung der Bundeswohnungen seien Grasser und er befasst gewesen, so Finz. Immerhin hätte sich das Bekenntnis dazu ja im Regierungsabkommen zwischen ÖVP und FPÖ befunden. Dass es in diesem Kontext einen „Tatplan“ gegeben habe, „mitzuschneiden“, habe er nicht wahrgenommen. Vielmehr habe sich Grasser stets darum bemüht, alle Vorgänge transparent abzuwickeln, weshalb ja auch eine Vergabekommission einberufen wurde. Ob er an Sitzungen mit dieser teilgenommen habe? Auf Einladung des Ministers, ja, meinte Finz. Er sei aber kein Mitglied und auch kein offizieller Berater gewesen. Dennoch habe er sich dafür ausgesprochen, nach der ersten Anbotsrunde eine zweite Bieterrunde anzusetzen: „Keiner war dagegen“, betonte Finz mehrfach, habe man doch das Maximum für die Republik herausholen wollen. Und das sei auch gelungen: „Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen, wenn das auch politisch nicht so gewertet wird.“

Was geschah am 7. Juni 2004?

Besonders intensiv - mit lauter werdender Stimme der Richterin und zunehmend leiser werdender Stimme des Zeugen - gestaltete sich die Befragung zu Vorgängen im Juni 2004: Damals wurden die Angebote für die Bundeswohnungen bekannt. Finz schilderte, dass am 4. Juni 2004, einem Freitag, die verbindlichen Angebote der Bieter geöffnet wurden. Er, Finz, sei da nicht dabei gewesen, wohl aber am folgenden Montag, dem 7. Juni, wo über die Höhe der Angebote informiert wurde. Auch Grasser sei dabei gewesen: „Ich hatte den Eindruck, dass als wir in die Sitzung gegangen sind, auch für ihn alles neu gewesen ist.“

Bei der Sitzung habe man sich auch auf eine zweite Bieterrunde verständigt, um noch mehr „herauszuholen“, so Finz. Wer diesen Vorschlag gemacht habe - Grasser oder die Auswahlkommission oder ein Berater - wisse er nicht mehr, meinte der einstige Staatssekretär. Wohl aber folgeneds: „Keiner war dagegen.“ Die zweite Runde drehte sodann das Ergebnis der Privatisierung: Während in der ersten Runde die CA Immo Bestbieter war, lag nach der zweiten Runde das Österreich-Konsortium um Immofinanz und Raiffeisen Oberösterreich vorne. Alle seien „verblüfft“ gewesen, wie knapp die Angebote beisammenlagen: nämlich 960 zu 961,28 Millionen Euro.

"Dann wäre die Koalition geplatzt"

Auf das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten für die ESG Villach (eine der im Paket enthaltenen Wohnbaugesellschaften, Anm.) angesprochen, sagte Finz, der mittlerweile verstorbene Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) habe hier eine wichtige Rolle gespielt. Hätte die Regierung ihn übergangen und sich aus formellen Gründen nicht an das mit Grasser vereinbarte Vorrecht gehalten, dann wäre wohl die „Koalition geplatzt“. Letztlich habe das südlichste Bundesland aber auf das Vorrecht verzichtet. Der Grund: „Es war zu teuer.“

Auf einen Blick

Causa Buwog: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (9,6 Millionen Euro). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – geflossen über Umwege auf diverse Konten. Die Zahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist die Frage: Hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern? Und: Teilten sich Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und der Lobbyist Peter Hochegger die Provision auf?

Causa Terminal Tower: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, lediglich Peter Hochegger legte ein Teilgeständnis ab. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

„Habe immer zum Wohl der Republik gehandelt“: der Angeklagte Karl-Heinz Grasser (r.) mit Anwalt Manfred Ainedter.
Buwog-Prozess

Grassers Schlussworte: „Nichts Unrechtes getan“

Am 168. Verhandlungstag sprachen Karl-Heinz Grasser und Co. ihre Schlussworte. Damit fiel der Startschuss für die länger dauernden Beratungen des Richtersenats.
Buwog-Prozess

Grasser: "Immer nur die Interessen der Republik im Sinne gehabt"

Er sei unschuldig und hoffe auf ein "gerechtes Urteil“, sagt der Ex-Finanzminister am letzten Hauptverhandlungstag im Buwog-Prozess.
Grasser-Anwalt Norbert Wess: "Wenn die WKStA schon mich gerne beleidigt, sollte sie berücksichtigen, dass sie auch das Gericht lächerlich macht."
Buwog

„Es kann nur einen Freispruch geben“

Im Buwog-Prozess rechneten die Ankläger zuerst mit Karl-Heinz Grasser ab, nun fordern die Verteidiger einen Freispruch.
Manfred Ainedter und Karl-Heinz Grasser
Buwog-Prozess

Plädoyer: Grasser wurden "beste Jahre seines Lebens genommen"

Anwalt Manfred Ainedter fordert für Ex-Minister Karl-Heinz Grasser einen Freispruch von allen Anklagepunkten. Zeugen hätten vor Gericht gelogen, die Staatsanwälte falsch gehandelt.
Die Ankläger Alexander Marchart und Gerald Denk.
Schlussplädoyers

„Grasser hat kassiert, er ist schuldig“

Buwog-Prozess: Die Plädoyers der beiden Oberstaatsanwälte gerieten zu einer unerbittlichen Abrechnung mit Karl-Heinz Grasser. 2,5 Millionen Euro Bestechungsgeld habe der seinerzeitige Finanzminister in seine eigene Tasche fließen lassen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.