Regierung streicht Feiertag am Karfreitag

Jesus Christus am Kreuz Evangelische Stadtkirche Balingen Baden W�rttemberg Deutschland Europa *
Jesus Christus am Kreuz Evangelische Stadtkirche Balingen Baden W�rttemberg Deutschland Europa *(c) imago/imagebroker (imageBROKER/Michael Weber)
  • Drucken

Arbeitnehmer sollen sich künftig Urlaub nehmen, wenn sie den Feiertag begehen wollen. Arbeitgeber können aber Einspruch erheben.

Die türkis-blaue Bundesregierung hat ihre Lösung für das Karfreitags-Feiertagsproblem gefunden. Wer am Karfreitag frei haben will, muss an dem Tag künftig Urlaub nehmen. Mehr Urlaubstage gibt es dafür nicht. Ein Urlaubstag aus den bestehenden Urlaubstagen wird dafür als "persönlicher Feiertag" deklariert - mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

Arbeitnehmer müssen diesen "persönlichen Feiertag" künftig drei Monate zuvor anmelden, für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert. Sollte der Arbeitgeber aber wünschen, dass der Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit kommt, erhält der Arbeitnehmer für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

Der Einigung vorangegangen waren Gespräche mit Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirchen mit den Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Karfreitags-Feiertagsregelung als gleichheitswidrig aufgehoben. Der Karfreitag als Feiertag steht allen Arbeitnehmern zu, hatte der EuGH entschieden: Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag darf nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden.

Der Karfreitag als Feiertag wird nun gestrichen. Blümel und Hofer sprachen am Dienstag in einer Aussendung davon, dass durch den "persönlichen Feiertag" nun "Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils" herrschen würden. Religionsausübung für alle werde so ermöglicht.

Handelsverband: Regierung übernahm Vorschlag

Damit übernahm die Regierung einen Vorschlag des Handelsverbands. Konkret hatte der Handelsverband am 23. Jänner in einer Aussendung Folgendes ins Spiel gebracht: "Es gibt keinen zusätzlichen allgemeinen Feiertag und keinen zusätzlichen Urlaubstag für alle, sondern ein Urlaubstag wird kombiniert mit einem Rechtsanspruch auf Urlaub bei bestimmten religiösen Festivitäten (z.B. Karfreitag, Versöhnungstag, etc). Somit könnten sich jene Arbeitnehmer freinehmen, die dies aus religiösen Gründen möchten, und für die anderen Arbeitnehmer würde sich nichts ändern."

Generalsekretär Rainer Will erklärte, sich sehr zu freuen, dass die Bundesregierung den Lösungsvorschlag nun aufgegriffen habe. Dies sei die "beste Lösung im Sinne aller österreichischen Arbeitnehmer". Auch die Wirtschaftkammer zeigte sich angetan von der Lösung. In der Praxis werde nun niemand schlechter gestellt. "Am Karfreitag, einem sehr umsatzstarken Tag für den heimischen Handel, können die Geschäfte in Österreich geöffnet bleiben - und das ist gut so", frohlockte Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Kammer.

Bischof Bünker: "Positive Lösung mit Wermutstropfen"

Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker nannte die Regelung eine "positive Lösung mit Wermutstropfen". Positiv sei, dass die Variante mit einem halben Feiertag ab 14.00 Uhr "vom Tisch" sei, und "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen". Außerdem sei diese Lösung diskriminierungsfrei. "Ich freue mich, dass auch für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet wird, einen selbst gewählten Feiertag zu haben", sagte der evangelische Bischof in einer Aussendung. Als "Wermutstropfen" bezeichnete er allerdings die Tatsache, "dass dieser selbst gewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".

Gemischte Gefühle zeigten auch die von der Neuregelung betroffenen Altkatholiken. Bischof Heinz Lederleitner nannte es positiv, dass es allen Angehörigen von Religionsgemeinschaften möglich werde, an einem besonderen Feiertag freizunehmen. Dennoch hält die Kirche fest, dass den altkatholischen und evangelischen Minderheitskirchen etwas weggenommen werde. Es werde "großzügig gestattet", einen Urlaubstag auf den Karfreitag, der bisher als Feiertag zustand, legen zu dürfen. Aus der Sicht der Kirche ist das ein klarer Etikettenschwindel, hatte doch Blümel zugesagt, dass niemandem etwas weggenommen wird.

Der Generalsekretär der katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, bezeichnete es als "erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen". Der katholischen Kirche sei es von allem Anfang an wichtig gewesen, dass Evangelische weiterhin den Karfreitag als Feiertag begehen können. Dass jetzt eine zufriedenstellende Lösung zustande gekommen sei, sei "Zeichen einer religionsfreundlichen Politik gerade im Blick auf Minderheiten".

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sah die Karfreitags-Neuregelung vorsichtig optimistisch. Sie klinge wie eine "annehmbare und vernünftige Zwischenlösung, wobei man abwarten muss, wie sie sich in der Praxis bewährt", meinte IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Er freue sich jedenfalls über einen Rechtsanspruch der Muslime auf einen Feiertag. Vural bedauerte aber ebenso wie Bünker, dass der Feiertag nur über den Urlaubsanspruch konsumiert werden könne. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass es zu keiner Diskriminierung von etwa konfessionslosen Arbeitnehmern kommt, "schließlich ist die ganze Causa ja dadurch vor dem EuGH gelandet".

Der Pfingstmontag bleibt als Feiertag. Eine Abschaffung des Pfingstmontags als Feiertag war von der Regierung überlegt worden, wie "Die Presse" am Dienstagvormittag berichtete.

ÖGB ortet "Verhöhnung der Arbeitnehmer"

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) sieht in der Regelung hingegen eine "Verhöhnung der Arbeitnehmer". Zuerst werde evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen - jetzt sogar der ganze, ärgerte sich der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz.

Bisher ist der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Achitz kann angesichts des noch nicht vorliegenden Gesetzestextes nicht beurteilen, inwiefern die Koalition auch hier eingreifen will. Theoretisch möglich wäre es, freilich mit einer Brüskierung der Kollektivvertragspartner verbunden, wie der ÖGB-Vertreter betont. Wichtig sei der Regierung sichtlich gewesen, dass der Wirtschaft, vor der sie "große Angst" habe, alle Wünsche erfüllt würden, die Arbeitnehmer dafür nichts bekämen, meinte Achitz. Mit dem ÖGB habe ohnehin niemand gesprochen. Rechtliche Fragen hält der ÖGB-Sekretär auch für offen. Fragen wie Gleichheitswidrigkeit oder Eingriff in die Kollektivvertragsautonomie blieben ohne Gesetzestext ungeklärt.

Auch die Arbeiterkammer (AK) zeigte sich von der Lösung des Dilemmas alles andere als begeistert. "Das ist ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen", schrieb Kammerpräsidentin Renate Anderl am Dienstag in einer Aussendung. Dass ein "persönlicher Feiertag" im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs eingeführt wird, wird von der Arbeiterkammer abgelehnt. "Damit wird allen Protestanten, Methodisten und Altkatholiken ein Feiertag genommen, den sie vorher hatten", meinte Anderl. Es handle sich um eine "einseitige Lösung", bei der nur die Wirtschaft profitiere, und sei respektlos gegenüber den Arbeitnehmern.

Industrie warnt vor Mehrbelastung von Unternehmen

Die Industriellenvereinigung zeigte sich hingegen einigermaßen zufrieden. Es müsse nun sichergestellt werden, dass das Gesetz praxisgerecht und tatsächlich ohne Mehrbelastung "der im harten internationalen Wettbewerb stehenden heimischen Unternehmen" ausgestaltet werde. Eine zusätzliche administrative und finanzielle Belastung für Unternehmen müsse jedenfalls vermieden werden, meinte Generalsekretär Christoph Neumayer.

Der Opposition stößt unterdessen sauer auf, dass es noch nicht einmal einen Gesetzesvorschlag gebe, wo doch die Vorlage schon am Mittwoch - also einen Tag nach dem Regierungsbeschluss - im Parlament beschlossen werden soll. Die Neos bezeichneten das Vorgehen als "Hüftschuss"-Regelung mit neuen Unsicherheiten rund um Feiertagszuschläge. Schon jetzt müssten Unternehmen "enormen Aufwand für die Lohnverrechnung betreiben", meinte der pinke Sozialsprecher Gerald Loacker: Eine lebensnahe Lösung im Sinne des EuGH-Urteils sehe anders aus.

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nannte die Regelung völlig untauglich und arbeitnehmerfeindlich. Man sehe daran, wie sehr ÖVP und FPÖ die Interessen der Wirtschaft vor jene der Beschäftigten stellten. Rendi-Wagner erinnerte in einer Aussendung daran, dass ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz, sein Kanzleramtsminister Blümel und die FPÖ noch vor kurzem versprochen hätten, dass niemandem etwas weggenommen werde: "Jetzt sieht man, was die Versprechen von Kurz, Blümel, Strache und Hofer wert sind." ÖVP und FPÖ hätten gelogen. Die SPÖ werde dagegen einen Gesetzesvorschlag für einen allgemein freien Karfreitag einbringen.

Auf einen Blick

Im Jänner hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Karfreitag als Feiertag allen österreichischen Arbeitnehmern zusteht. Die bisherige Regelung, dass der hohe protestantische Feiertag nur Mitgliedern der evangelischen, altkatholischen und methodistischen Kirchen zusteht, wurde als diskriminierend aufgehoben. Die Regierung reagiert auf dieses Urteil nun, indem der Karfreitag als Feiertag generell gestrichen wird.

(APA/epos)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner anlässlich des Aktionstages 'KarFREItag für alle' in Wien
Innenpolitik

"Feiertag für alle": SPÖ protestiert gegen Karfreitags-Regelung

Türkis-Blau habe versprochen, niemandem etwas wegzunehmen - „sie hat sich anders entschieden", kritisiert SPÖ-Chefin Rendi-Wagner. Und wirbt mit roten Eiern für die Petition "KarFREItag für alle".
++ THEMENBILD ++ KARFREITAG
Innenpolitik

Evangelische Kirche will wegen Karfreitag mit Beschwerde zum VfGH

Bischof Bünker und Synodenpräsident Krömer bestätigen die Vorbereitung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Streichung als Feiertag.
Österreich

Karfreitag: Frist für "persönlichen Feiertag" endet diese Woche

Wer am 19. April einen Urlaubstag als "persönlichen Feiertag" nehmen will, muss das bis Freitag, 5. April, seinem Arbeitgeber sagen.
++ THEMENBILD ++ KARFREITAG
Innenpolitik

Bisher 32.000 Unterschriften für Erhalt von Karfreitag als Feiertag

Die Petition der evangelischen Kirche hat 35.000 Unterstützer als Ziel. Am Donnerstag trief Bischof Bünker Nationalratspräsident Sobotka zur Übergabe der Unterschriften.
Symbolbild: niederösterreichisches Wappen im Landtag
Innenpolitik

SPÖ Niederösterreich für zweiten Landesfeiertag am Karfreitag

Die Landespartei mischt sich in die Debatte um die Neuregelung des Karfreitags ein und fordert einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Landes- oder Gemeindebediensteten - oder einen zweiten Landesfeiertag.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.