ÖGB will gegen Karfreitagsregelung in den Kampf ziehen

Die Presse
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Wolfgang Katzian hat gegen den "persönlichen Feiertag" rechtliche Schritte angekündigt - oder Gegenwehr auf Betriebsebene.

Der ÖGB wird sich gegen die neue Karfreitagsregelung wehren. Präsident Wolfgang Katzian hat angekündigt, eine rechtliche Expertise in Auftrag zu geben. Zeige die eine Chance, einen Prozess zu gewinnen, "werden wir es machen". Wenn nicht, werde man die Gegenwehr auf Betriebsebene angehen - mittels "persönlichem Feiertag".

So werde es in Betrieben wohl die Möglichkeit geben, dass alle Mitarbeiter am selben Tag, etwa einem Fenstertag, ihren Rechtsanspruch auf den "persönlichen Feiertag" geltend machen, sagte er in einem Hintergrundgespräch.

"Persönlicher Feiertag" kann angemeldet werden

Solche "persönlichen Feiertage" müssen Arbeitgeber gewähren, wenn sie rechtzeitig (heuer 14 Tage, später drei Monate im Voraus) angemeldet werden. Arbeitnehmer können in diesem Fall nur gebeten werden, an diesem Tag zu arbeiten - tun sie es, bekommen sie Feiertagszuschläge.

Bei der Karfreitagsdiskussion gehe es nicht nur um Recht, sondern auch um Macht, erklärte Katzian auch. Besonders stört den ÖGB, dass hier ein staatlicher Eingriff in einen Kollektivvertrag geschehe. Damit werde die Verhandlungslogik eines KV außer Kraft gesetzt. Denn der Vertrag bestehe stets aus einem Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Dienstgeber-Interessen. Diese Logik stimme nicht mehr, wenn eine Änderung zu Ungunsten einer Seite vorgenommen werde.

Katzian: Solcher Eingriff bisher undenkbar

Dieser Eingriff sei für ihn in Österreich bisher nicht denkbar gewesen - umso mehr, als die Regierung wieder einmal auf die gewerkschaftliche Expertise verzichtet habe. So gebe es ihm gegenüber seitens der Regierungschefs und Minister zwar eine freundliche Gesprächsbasis, einbezogen werde man aber nicht.

In der Frage, ob ein Eingriff der Politik in den Generalkollektivvertrag beim Karfreitag rechtlich einwandfrei ist, gebe es unterschiedliche Meinungen, so Katzian. Daher wolle man nun bei einem renommierten Experten ein Gutachten in Auftrag geben. Danach werde man über rechtliche Schritte entscheiden.

(Apa/red.)

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