Sicherungshaft: Was Europa darf

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Symbolbild. (c) Stanislav Jenis (Stanislav Jenis)
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Die Idee, gefährliche Asylwerber zu inhaftieren, ist keine österreichische Erfindung. Doch auch wenn das europäische Recht eine Sicherungshaft grundsätzlich erlaubt, müssen strikte Grenzen eingehalten werden.

Wien. Die Pläne für eine Sicherungshaft seien „brandgefährlich“, meinte am Freitag Anwälte-Präsident Rupert Wolff. Kardinal Christoph Schönborn verglich die Regierungspläne sogar mit jenen in Diktaturen. Umgekehrt verwies das Innenministerium darauf, dass es in mehreren EU-Staaten schon eine Sicherungshaft gebe. Aber wie sieht die Situation international aus? Was sagen Europas Gesetze und Richter? Und welche Chancen bzw. Gefahren bietet eine Sicherungshaft?

Situation in Europa

Das Innenministerium verweist auf die Aufnahmerichtlinie der EU, nach der Länder gegen Asylwerber Haft wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung verhängen dürfen. Mehrere Staaten (Belgien, Zypern, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Luxemburg, Litauen, Lettland, Niederlande, Polen, Slowenien und Slowakei) würden von diesem Recht Gebrauch machen.

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