Per Bescheid in die Sicherungshaft

In Haft soll man nur sein, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
In Haft soll man nur sein, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.(c) Clemens Fabry
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Die Koalition stellte ihren Plan vor: Die Asylbehörde soll die Festnahme potenziell gefährlicher Asylwerber verhängen, Verwaltungsrichter danach entscheiden. Die Neos wollen verhandeln, die SPÖ erst den Dornbirner Fall aufklären.

Wien. Wie geht man mit Asylwerbern um, die nach Ansicht der Behörden als potenziell gefährlich gelten? Über diese Frage beriet die Regierung am Dienstag bei einem Gipfel. Einen Gesetzesplan legte die Koalition danach nicht vor, sondern nur eine Punktation. In weiterer Folge will sie mit der Opposition verhandeln. Einige Fragen beantwortet die Punktation, doch so manches im Koalitionsplan bleibt noch offen. Ein Überblick:

1. Wer soll die Sicherungshaft verhängen können und wer überprüft sie?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl soll per Bescheid festlegen, wann jemand in Sicherungshaft muss. Dies geht auf den Wunsch von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zurück, der nicht wollte, dass man eine richterliche Entscheidung benötigt, um jemanden in Sicherheitshaft zu nehmen. Sehr wohl soll aber nach der Verhaftung ein Richter überprüfen, ob es gerechtfertigt war, dass die Person in Haft genommen wurde.

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