Regierung will Lohn für Asylwerber auf 1,50 Euro senken

APA/HERBERT NEUBAUER
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Ein Entwurf von Innenminister Kickl sieht vor, den Lohn von Asylwerbern für Hilfstätigkeiten zu beschränken. Kanzler Kurz unterstützt das Vorhaben.

Asylwerber verdienen zu viel, wenn sie Hilfstätigkeiten während ihrer Grundversorgung erbringen. Diese Meinung vertritt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und hat nun einen Entwurf ausgeschickt, der den Stundenlohn mit 1,50 Euro beschränkt, berichtet die APA. Unterstützt wird er in seinem Vorhaben von Bundeskanzler Sebastian Kurz. "Ähnliches habe ich schon 2016 gefordert, mit der SPÖ war dies aber nicht zu machen", hieß es in einer Stellungnahme des Kanzlers.

Der Hintergrund: Zu den insgesamt eher bescheidenen Möglichkeiten für Flüchtlinge, einer Beschäftigung nach zu gehen, zählen Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen. Das betrifft etwa Garten- und Hausarbeiten oder Transportdienste. Den Stundenlohn legte bisher die beauftragende Körperschaft fest. Maximal konnten monatlich 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied verdient werden, ohne Einbußen bei der Grundversorgung befürchten zu müssen.

Flüchtlinge können sofort nach Asylantrag arbeiten gehen

Den Innenminister stört jedoch, dass manche Körperschaften aus seiner Sicht zu viel, nämlich mehr als für Zivil- und Grundwehrdiener, auszahlen - und zwar teils über fünf Euro pro Stunde. Daher sollen Asylwerber für die sogenannten Remunerantentätigkeiten nun 1,50 Euro pro Stunde erhalten, "keinesfalls mehr - und das österreichweit einheitlich", schreibt Kickl in der Begründung der von ihm vorgelegten Verordnungsermächtigung. Sie soll am Montag für vier Wochen in Begutachtung gehen.

Die Remunerantentätigkeiten haben für Flüchtlinge den Vorteil, dass sie sofort nach Asyl-Antragsstellung möglich sind. Ansonsten muss man drei Monate warten, bis man eine Tätigkeit in einem Mangelberuf annehmen darf, das heißt etwa als Saisonnier im Tourismus oder als Erntehelfer. Gleiches gilt für Tätigkeiten als Haushaltshilfe mit Dienstleistungsscheck oder als Selbstständiger.

(APA)

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