Achtungserfolg für Grasser – bittere Rüge für den Staatsanwalt

Ein Staatsanwalt, gegen den nun selbst von Berufskollegen ermittelt wird, hat Grassers Rechte verletzt.
Ein Staatsanwalt, gegen den nun selbst von Berufskollegen ermittelt wird, hat Grassers Rechte verletzt.APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
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Die von der „Presse“ publik gemachte Eurofighter-Ermittlung gegen Grasser verletzte dessen Rechte. Dies steht nun offiziell fest.

Wien. Acht Jahre lang ist gegen Karl-Heinz Grasser ermittelt worden – nur wusste niemand davon, weder der Beschuldigte selbst, noch sein Anwalt, noch die Öffentlichkeit. Erst ein „Presse“-Artikel enthüllte die Vorgänge – ebensolche Vorgänge, die nun als Verletzungen der Rechte des Ex-Finanzministers eingestuft werden.

Nein, die Rede ist nicht etwa von weiterführenden Ermittlungen wegen der Buwog-Affäre, sondern von einem völlig anderen, freilich nicht minder bekannten Reizthema: von der umstrittenen Anschaffung der Eurofighter-Typhoon-Kampfflugzeuge (derzeit läuft bereits der dritte parlamentarische U-Ausschuss zu diesem Thema). Die Verdachtslage ist gleich gelagert. Wie nach dem von Grasser organisierten Buwog-Verkauf erhob die Staatsanwaltschaft Wien auch nach der Eurofighter-Anschaffung Korruptionsvorwürfe gegen Grasser. Sie begann zu ermitteln. Aber in einer Art, die gleich drei Rechtsverletzungen zur Folge hatte. So wurde Grassers Recht auf einen zügigen Verfahrensablauf missachtet. Dies ist ein zentraler Anspruch, da sich jeder Beschuldigte darauf verlassen können muss, dass sein Verfahren nicht verschleppt wird.

Ferner wurde sein Recht auf frühestmögliche Verständigung von dem Verfahren an sich verletzt. Auch der Sinn dieser Bestimmung liegt auf der Hand: Wer nicht weiß, dass „etwas“ gegen ihn im Gange ist, kann sich auch nicht verteidigen.

Und zuletzt wurde der Ex-Politiker auch in seinem Recht verletzt, von der Anordnung einer Bankauskunft verständigt zu werden. Hier ist der inhaltliche Kern der Sache gemeint. Denn der besagte Korruptionsvorwurf stützt sich, wie exklusiv berichtet, auf ein E-Mail eines Ex-Managers des Beteiligungsunternehmens Meinl International Power. Dieser Manager, D., schrieb an Kollegen, ein Informant habe ihm verraten, dass Grasser von einem Liechtenstein-Fonds einen höheren Geldbetrag überwiesen bekommen habe. Und siehe da: Der ominöse Fonds soll dem Eurofighter-Hersteller EADS gehören. Kaum war der damalige Eurofighter-Staatsanwalt in Kenntnis dieses explosiven E-Mails, welches übrigens - Achtung: Verwechslungsgefahr - bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Buwog-Erhebungen sichergestellt worden war, startete er sein Verfahren gegen Grasser. Das war im November 2011. Und er holte bei der Nationalbank eine Bankauskunft ein – mit dem Hintergedanken, dass Millionenbeträge, die nach Österreich überwiesen werden, bei der OeNB registriert werden. Nur: Der Staatsanwalt fand nichts. Auch andere Ermittlungen brachten nichts. 2013 brach er das Verfahren ab und ließ es bis 2019 liegen. Das war unzulässig.

„In 40 Jahren nicht erlebt“

Nun hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Akte Eurofighter an sich gezogen. Diese Behörde ist es auch, die nun die multiple Rechtsverletzung in einem fünfseitigen Papier festgestellt hat. Ihre Schwesterbehörde, die Staatsanwaltschaft Wien, bekommt ihr Fett ab. So heißt es etwa: „Durch die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Wien [. . .] wurde das Beschleunigungsgebot [. . .] und Mag. Grasser dadurch in seinem subjektiven Recht auf zügige Verfahrensführung [. . .] verletzt.“

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter: „So etwas habe ich in 40 Jahren noch nicht erlebt.“ Ach ja: Die Feststellung der Rechtsverletzung führt nicht zur Beendigung der Ermittlung. Diese läuft weiter. Und: Auch gegen den früheren Grasser-Staatsanwalt wird mittlerweile ermittelt. Wegen Amtsmissbrauchs.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.04.2019)

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