Er habe keine Zweifel daran, dass das Privatisierungsverfahren korrekt abgelaufen sei, sagt der frühere ÖIAG-Chef - und lieferte einen ungewohnt präzisen Ablauf der Ereignisse von vor 15 Jahren.
Das Kärntner Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnbaugesellschaft ESG war dafür ausschlaggebend, welcher der beiden Bieter den Zuschlag bei der Privatisierung der insgesamt rund 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 bekommt. Das sagte der frühere ÖIAG-Chef Peter Michaelis am Donnerstag als Zeuge im Korruptionsprozess. Er war auch Mitglied der Auswahlkommission beim Privatisierungsverfahren.
Er stütze sich bei seiner Einschätzung auf eine Mischung aus eigenen Wahrnehmungen und verschiedenen Unterlagen, insbesondere ein Sitzungsprotokoll und den Rechnungshofbericht zum Thema, die er im Nachhinein durchgearbeitet habe. Insgesamt zeigte sich Michaelis mit zahlreichen Unterlagen gut vorbereitet.
Präziser Ablauf der Ereignisse vor 15 Jahren
Spätestens bei der Sitzung der Vergabekommission vom 16. April 2004 - an der Michaelis selber nicht teilnahm - sei ganz klar geworden, "dass man sich bewusst war, dass ein Vorkaufsrecht des Landes Kärnten dazu führt, dass das Prozessownership vom Finanzministerium auf das Land Kärnten übergeht", so Michaelis. Das sei in dem Protokoll der Sitzung in aller Deutlichkeit festgehalten worden. Auch der Rechnungshof habe das in seinem Bericht 2005 ausgeführt. Das sei ihm aber erst im Nachhinein klar geworden, sagte Michaelis, der im Gegensatz zu vielen anderen Zeugen einen präzisen Ablauf der Ereignisse vor 15 Jahren abrufen konnte.
Auch aus der Ausschreibung müsse jedem klar gewesen sein, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Kärnten letztlich darüber entscheidet, wer den Zuschlag bekommt, schließt Michaelis aus den Unterlagen. Schließlich sei nach der Öffnung der zweiten Angebote am 11. Juni klar gewesen, dass die Entscheidung des Landes Kärnten über die Ausübung seines Vorkaufsrechts ausschlaggebend ist, wer den Zuschlag bekommt.
"Ich hatte nie Bedenken"
Der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hätte die Buwog selber verwerten oder sie zur Verwertung an die ÖIAG übertragen können, das habe das Privatisierungsgesetz von 2003 so vorgesehen, sagte Michaelis. Grasser habe sich aber offenbar für einen Mittelweg entschieden, indem er zwar die Privatisierung selber organisierte, in der Vergabekommission aber auf das Know-how der ÖIAG setzte.
Ganz allgemein hatte Michaelis keine Zweifel daran, dass das Verfahren korrekt abgelaufen ist: "Ich hatte nie Bedenken, dass da verfahrensmäßig etwas nicht seine Richtigkeit hatte", sagte er. Angesprochen auf die "Auswahlkommission", die den Privatisierungsprozess begleiten sollte, meinte der Zeuge, dass dieser Begriff wohl die falsche Bezeichnung für jenes Gremium war. Der Name sei "eine sprachliche Unschärfe", richtiger hätte es wohl "Beratungskommission" heißen müssen.
Schon vor zwei Tagen hatte der frühere Budgetsektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, gemeint, "ich hab von Anfang an den Eindruck gehabt, diese Kommission ist zum Krenreiben". Michaelis meinte, die Aufgabe sei gewesen, die Einhaltung von Formalvorschriften nach dem Vergaberecht und EU-Bestimmungen zur Vergabe zu sichern. Inhaltlich fiel ihm als Leistung die Empfehlung ein, die Wiener Wohnbaugesellschaft WBG extra zu verkaufen. Auch sei diskutiert worden, die Kärntner Wohnbaugesellschaft ESG aus dem Privatisierungsprozess auszugliedern und sie extra zu verkaufen, was aber nicht geschah, da man Sorge hatte, auf der ESG sitzen zu bleiben.
(APA)