Das Sozialministerium sendet unterschiedliche Signale aus. Für Behinderte in Wohngemeinschaften gibt es keine Kürzungen, für psychisch Kranke aber schon.
Wien. Reduzieren Spenden künftig die Sozialhilfe? Die Stadt Wien hat diese Frage dem Sozialministerium gestellt und eine klare Antwort bekommen: „Alle zur Deckung des eigenen Bedarfs zur Verfügung stehenden Leistungen Dritter werden angerechnet. Für freiwillige Zuwendungen und Spenden sieht das Grundgesetz keine Ausnahme vor.“
Nachdem Wien diese Antwort öffentlich gemacht hat und Proteste laut wurden, rudert das Ministerium zurück und zeigt sich „entsetzt über die Verbreitung von Falschmeldungen“. In einer Aussendung des Sozialministeriums heißt es: „Die Behauptungen, dass die Mindestsicherung gekürzt wird, wenn Menschen eine Spende erhalten, sind schlichtweg unwahr.“