Mindestsicherung: Spenden sind keine Einkünfte

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Die Regierung präzisiert ihren Gesetzesentwurf: Spendengelder werden nicht von der Sozialhilfe abgezogen. Fachexperten äußern aber andere Zweifel.

Wien. Der freiheitliche Experte, Bundesrat Michael Schilchegger, ist gerade dabei, die Reform der Mindestsicherung zu verteidigen – da muss Sozialministerin Beate Hartinger-Klein kurz den Raum verlassen. Schon seit eineinhalb Stunden tauschen sich Juristen und Sozialwissenschaftler am Montag im Lokal VII des Parlaments über die Pläne der Regierung aus.

Und in einem Punkt will die Ministerin dann eben doch auf ihre Kritik reagieren: Geldspenden für Mindestsicherungsbezieher sollen keine Auswirkungen auf die Höhe ihrer Sozialhilfe haben, kündigt Hartinger-Klein gemeinsam mit ÖVP-Klubchef August Wöginger also vor dem Parlamentsraum an. Um das sicherzustellen, werden die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag im Parlament einbringen. Der Gesetzesentwurf passierte am Montag den Sozialausschuss, nächste Woche befasst sich der Nationalrat damit.

1 Die Regierung bessert in wenigen Punkten nach, bleibt aber grundsätzlich bei ihrer Linie.

Die SPÖ und Nichtregierungsorganisationen haben schon in der vergangenen Woche Alarm geschlagen. Ihre Befürchtung: Erhalten Mindestsicherungsbezieher eine Spende, könnte der Betrag von ihrer Sozialhilfe abgezogen werden. Denn die Regierung würde in ihrem Gesetzesentwurf finanzielle Zuwendungen Dritter als Einkünfte der Bezieher berechnen. ÖVP und FPÖ wehrten sich gegen diese „Falschmeldungen“, wie sie es nannten. Nun will die Koalition den Gesetzestext aber trotzdem präzisieren. Es ist nicht die erste Änderung, die die Regierung in ihrem Entwurf vornimmt: Menschen, die frühzeitig aus der Haft entlassen werden, erhalten nun doch Mindestsicherung. Und die Maximalbeträge für Menschen in Wohngemeinschaften sollen nicht für Menschen mit Behinderung gelten.

Grundsätzlich bleibt die Regierung aber bei ihrer Linie: Mehrkindfamilien, Menschen mit schlechteren Sprachkenntnissen und subsidiär Schutzberechtigte erhalten weniger Sozialhilfe.

2 Ob die gesamte Reform rechtlich hält, weiß selbst die Koalition noch nicht.

Eines musste Schilchegger selbst zugeben: „Wir betreten hier Neuland – wir wissen schlicht noch nicht, ob diese Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof halten wird.“ Damit meint der Freiheitliche die geplante Maßnahme, die etwas irreführend „Arbeitsmarktqualifizierungsbonus“ genannt wird: Um die volle Mindestsicherung zu erhalten, müssen Betroffene Deutsch ab Niveau B1 oder Englisch auf Niveau C1 beherrschen. Ist das nicht der Fall, werden ihnen 300 Euro von der Sozialhilfe abgezogen. Diesen Betrag erhalten die Bundesländer, die dafür Sprachkurse zur Verfügung stellen müssen. Es werde wohl überprüft werden, ob diese Maßnahme legitim ist, meint Schilchegger. Der von der SPÖ nominierte Sozialrechtsprofessor Walter Pfeil hat hingegen wenig Zweifel. Er gehe „hohe Wetten“ ein, dass der Plan vor dem EuGH keinen Bestand haben werde. „Das ist ganz klar unionsrechtswidrig“ – Menschen mit geringeren Sprachkenntnissen würden schlechter gestellt werden.

3 Auch nach dem Gesetzesbeschluss wird die Sozialhilfe in Österreich nicht einheitlich sein.

2016 lief ein gemeinsamer Vertrag zwischen Bund und Ländern aus, der eine österreichweite Mindestsicherung regelte. Auf einen neuen Vertrag konnten sich Bund, Länder und die verschiedenen Parteien nicht einigen. Seitdem gibt es neun verschiedene Modelle im Land. Um die Sozialhilfe zu vereinheitlichen, will nun die Regierung eingreifen: Laut Artikel 12 der Verfassung kann der Bund beim Armenwesen einen Rahmen geben. Die Länder müssen ihre Regelungen daran anpassen. ÖVP und FPÖ geben nun also Maximalbeträge für die Sozialhilfe vor (deswegen heißt sie auch nicht mehr Mindestsicherung). Doch die Länder haben noch Spielraum: Sie können weniger ausbezahlen, aber auch einen Zuschlag von 30 Prozent für Wohnkosten einführen. Ein Bonus für Menschen mit Behinderung ist Pflicht, für Alleinerziehende aber nicht.

4 Wie viel die Reform der Sozialhilfe kosten wird, steht nicht fest.

Ob die Reform insgesamt zu einer Ersparnis führt, kann die Regierung noch nicht sagen. Die von der SPÖ nominierte Sozialwissenschaftlerin Karin Heitzmann fürchtet aber unter anderem hohe Folgekosten: Die Reform könnte „eine Verfestigung der Armutslage mit sich bringen“. Indem man bei Kinder spare, würde man sie zu den Mindestsicherungsbeziehern von morgen machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2019)

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