Die Vorarlberger Arbeiterkammer warnt vor einem „zentralen Moloch in Wien“ und bringt die angekündigte Klage vor dem Verfassungsgerichtshof auf den Weg.
Die Kritik an der Kassenreform der türkis-blauen Regierung ist ungebrochen: Am Samstag wuchs die Liste an entsprechenden Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof weiter an. Die Vorarlberger Arbeiterkammer (AK) hat ihre angekündigte Klage gegen die Reform beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf den Weg gebracht.
Der Individualantrag, der über ein Innsbrucker Anwaltsbüro eingebracht wurde, umfasst 270 Seiten, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" in ihrer Samstagsausgabe. "Die neue Krankenkasse löst die regionale Struktur der Gebietskrankenkassen auf und schafft einen zentralen Moloch in Wien", bemängelte AK-Präsident Hubert Hämmerle (ÖAAB/FCG).
In den Bundesländern wären somit keine substanziellen Entscheidungen mehr möglich. Zudem bringe sie keine einzige Leistungsverbesserung für die Versicherten. Auch stehe die von Türkis-Blau eingeführte Parität zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern in krassem Gegensatz zum Prinzip der Selbstverwaltung, so Hämmerle.
Schon mehrere Beschwerden eingegangen
Insgesamt müssen sich die Verfassungsrichter mit mehreren Anträgen beschäftigen. Darunter diverse Gebietskrankenkassen und Arbeiterkammern in den Bundesländern sowie einer von der SPÖ.
Die von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) ausgearbeitete Kassenreform soll bis 2020 unter Dach und Fach sein. Sie sieht unter anderem vor, dass die derzeit 21 Sozialversicherungsträger auf fünf reduziert, der Hauptverband zu einem Dachverband und die Zahl der Funktionäre geschrumpft werden. Außerdem werden die neun Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst.
(APA)