Grasser: Korruptionsjäger wollen weitere Verfolgung

Karl-Heinz Grasser Anfang April im Wiener Landesgericht
Karl-Heinz Grasser Anfang April im Wiener LandesgerichtAPA/HERBERT NEUBAUER / APA-POOL
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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert eine weiterführende  Ermittlung in der Causa Eurofighter gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Das Straflandesgericht Wien hat eine Einstellung des Verfahrens beschlossen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird eine Korruptionsermittlung in Sachen Eurofighter-Beschaffung nicht los. Obwohl das Straflandesgericht Wien bereits eine Einstellung des Verfahrens beschlossen hat, lässt die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht locker. Sie bekämpft nun den Gerichtsbeschluss. Und meint: Sieben Personen, darunter Gernot und Erika Rumpold sowie Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly, sollten noch als Zeugen einvernommen werden.  

Konkret hat die WKStA beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingebracht. Geht diese durch, wird weiter ermittelt.

Der Verdacht: Grasser könnte 2005 im Rahmen der Eurofighter-Typhoon-Beschaffung von einer Stiftung einen größeren Geldbetrag überwiesen bekommen haben. Die Stiftung (Sitz in Liechtenstein) soll dem damaligen Flugzeughersteller EADS gehört haben.

Allerdings haben diesbezügliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien (diese Behörde und nicht die WKStA war damals am Werk) schon im November 2011 begonnen. Sie verliefen ohne Ergebnis. Der Verdacht der Geldüberweisung an Grasser findet sich in einem (sichergestellten) Mail eines früheren Managers der Meinl-Gruppe.

"Schwerwiegender Verdacht"

Seit 2013 wurde praktisch nicht mehr ermittelt. Das Verfahren lief aber weiter. Grasser – er weist jede Schuld strikt von sich – wusste gar nichts davon. Weil Grasser erst Anfang dieses Jahres ordnungsgemäß von dem wider ihn laufenden Ermittlungsverfahren verständigt wurde ("Die Presse“ berichtete exklusiv), wurden die Verfahrensrechte des Ex-Ministers verletzt. Anfang April beendete das Landesgericht das Verfahren. Dagegen wehrt sich nun eben die WKStA. Eines der Argumente der Korruptionsjäger laut der fünfseitigen Beschwerde: Die Strafprozessordnung stelle „nicht nur auf die Dringlichkeit sondern auch auf das Gewicht des Tatverdachts ab". Und: „Der Verdacht der Bestechlichkeit eines ehemaligen Finanzministers in einem der größten und umstrittensten Beschaffungsvorgänge der Republik“ wiege „jedenfalls schwer".

Bleibt abzuwarten, wie das OLG entscheidet. Weist es die Beschwerde ab (wovon Grassers Anwalt Manfred Ainedter ausgeht), ist das Grasser-Eurofighter-Verfahren nach so vielen Jahren endgültig vom Tisch.

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