Aus für die Sektsteuer

Das Einkommensteuergesetz wird neu kodifiziert, Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer werden abgeschafft.
Das Einkommensteuergesetz wird neu kodifiziert, Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer werden abgeschafft.(c) imago/Westend61 (VITTA GALLERY)
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Das Einkommensteuergesetz wird neu kodifiziert, Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer werden abgeschafft.

Sie hat eine bewegte Geschichte hinter sich: 1922 wurde die Sektsteuer in Österreich erstmals eingeführt, denn die in „Saus und Braus lebenden Reichen und Lustigen" sollten unter anderem damit die Not der „Armen und Traurigen lindern", wie der Sozialdemokrat Hugo Breitner in der „Arbeiterzeitung" schrieb.

1992 wurde sie zusammen mit der Luxussteuer (damals 32 Prozent) gänzlich abgeschafft, nur um 1995 mit dem EU-Beitritt Österreichs als neue Verbrauchssteuer wieder eingeführt zu werden. 2005 setzte die damalige ÖVP/FPÖ-Koalition den Steuersatz für die Schaumweinsteuer auf Null, weil die Menschen ohnehin immer mehr Prosecco tranken, für den keine zusätzliche Steuer fällig wurde.

2014 aber führte die Regierung auf Druck der SPÖ die Sektsteuer wieder ein: Ein Euro Pro Liter wurden fällig. Viel verdiente der Staat mit dieser Schaumweinsteuer freilich nicht: 2017 waren es gerade einmal 22,6 Millionen Euro.

Neues EStG im Jahr 2020

Die Steuerreform bringt jetzt - wieder einmal - das Aus für diese sogenannte Bagatellsteuer. Allzu schnell will man aber dann doch nicht auf die Bagatelleinnahmen verzichten: Die Sektsteuer fällt erst mit 1. April 2022.

Es ist eine der mehreren kleinen Änderungen, die dazu beitragen sollen, die Bürokratie zu vereinfach. So wird auch der Steuerombudsdienst ausgebaut, das soll mehr Rechtssicherheit und eine kürzere Verfahrensdauer bringen. Die Lohnverrechnung für Firmen wird dadurch einfacher, dass es eine einheitliche Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten gibt.

Wesentlichster Beitrag zu einer Vereinfachung ist aber die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das derzeit gültige Gesetz ist fast 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert worden. Mehr als 160 Novellen haben es zu einer komplizierten Materie gemacht.

Nun soll das EStG grundlegend vereinfacht und modernisiert werden, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern. Passieren wird das schon im kommenden Jahr.

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