Steuerreform: Regierung prüft Sonder- und Frühpensionen

Die Regierung will zur Gegenfinanzierung der Steuerreform weitere Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" prüfen.
Die Regierung will zur Gegenfinanzierung der Steuerreform weitere Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" prüfen. imago/photothek
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Um die Steuerreform gegenfinanzieren zu können, soll nach Einsparungsmöglichkeiten bei "Sonderpensionsprivilegien" gesucht werden, heißt es in einer türkis-blauen Punktation.

Die Regierung will zur Gegenfinanzierung der Steuerreform weitere Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" prüfen. Das geht aus der am Mittwoch beschlossenen Punktation zur Steuerreform hervor. Außerdem werden "klare Zugangsvoraussetzungen" zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten angekündigt, die sich "besonders dynamisch entwickeln". Details nennt der Ministerratsvortrag diesbezüglich nicht.

Bei der Präsentation der Steuerreform hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bereits darauf hingewiesen, dass die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters um ein Jahr Einsparungen von einer Milliarde Euro bringe. Zuletzt war das Antrittsalter leicht gestiegen und lag 2018 bei 61,3 Jahren für Männer und 59,3 Jahren bei Frauen. Vom gesetzlichen Pensionsantrittsalter (65 bei Männern und 60 Frauen) sind im Durchschnitt also insbesondere Männer noch weit entfernt.

Von 2024 bis 2033 steigt dann auch das gesetzliche Pensionsalter für Frauen schrittweise auf 65.

Sonderpensionsprivilegien durchforsten

Zur Finanzierung der Steuerreform will die Regierung nun (neben "maßvollen und sozial verträglichen" Gehaltsabschlüssen für Beamte ab 2021) auch die im Regierungsprogramm angekündigte Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter forcieren. Und: "Darüber hinaus wird es zu klaren Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten kommen, die sich besonders dynamisch entwickeln." Auch die Sonderpensionsprivilegien sollen "unter dem Aspekt der Einsparungen gemäß den rechtlichen Möglichkeiten" durchforstet werden.

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Details nennt die 17 Seiten starke Punktation zur Steuerreform diesbezüglich nicht. Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ jedenfalls angekündigt, zu prüfen, ob die Anrechnung von "Teilpflichtversicherungszeiten" für Arbeitslose bei Frühpensionierungen mit zwei Jahren begrenzt wird.

Ebenfalls angekündigt wird im Ministerratsvortrag ein "Grundsatzgesetz" für Ausgliederungen, das mehr Transparenz und Einheitlichkeit bringen soll, sowie geringere Zahlungen der Regierung an ausgegliederte Einheiten und Kostendämpfungen beim Personalaufwand. In Summe will die Regierung für die Finanzierung der Steuerreform den bisherigen Angaben zufolge noch eine Milliarde Euro direkt beim Bund sowie 500 Millionen Euro bei den ausgegliederten Einheiten einsparen.

Zuwächse bei Korridor- und Schwerarbeiterpension

Ein Blick in die Statistik zeigt, dass es Zuwächse zuletzt vor allem bei der Korridor- und der Schwerarbeiterpension gegeben hat. Nach jüngsten Daten der Pensionsversicherungsanstalt sind im Vorjahr 7558 Personen in Korridorpension gegangen. 2017 waren es noch 6651. Die Korridorpension kann man mit 40 Versicherungsjahren ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Derzeit kommt sie nur für Männer in Betracht, für Frauen erst nach Anhebung ihres gesetzlichen Pensionsalters ab 2028. Der Abschlag dafür beträgt 5,1 Prozent pro Jahr (für ab dem 1. Jänner 1955 Geborene).

Die Neuzugänge in die Schwerarbeiterpension haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt: Im Vorjahr haben 6368 Personen diese angetreten, 2017 waren es noch 5242 Personen. Die Schwerarbeiterpension können Männer mit 45 Versicherungsjahren ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, für Frauen kommt sie erst ab 2024 in Betracht. Dafür werden Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr (für ab dem 1.1.1955 Geborene) bzw. 4,2 Prozent (für vor dem 1.1.1955 Geborene) berechnet.

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen - also etwa regelmäßige Nachtdienste, Tätigkeiten unter großer Hitze oder Kälte oder schwere körperliche Arbeit mit einem bestimmten Verbrauch an Kalorien.

Rückläufig entwickelt sich hingegen zuletzt nach den Verschärfungen die sogenannte Hacklerpension. Diese Langzeitversicherten-Regelung haben im Vorjahr 9828 Personen in Anspruch genommen - genau so viele wie 2017. Männer können diese Pension mit 62 nach 45 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen, Frauen je nach Alter zwischen 57 und 62 Jahren mit 42 bzw. 45 Versicherungsjahren. Abschläge werden in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr berechnet.

Rückläufig ist nach der Einführung des Reha-Geldes auch die die Zahl der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen - von 15.223 Neuzugängen 2017 auf 13.923 im Vorjahr.

Insgesamt ist die Zahl aller Alterspensionen von 57.275 Neuzugängen im Jahr 2017 auf 62.405 im Vorjahr gestiegen, jene der "normalen" Alterspension (60/65) von 34.349 auf 38.236.

>>> Punktation zur Steuerreform

(APA)

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